Ex-Boxer aus Winnenden vor Gericht: Psychiatrische Unterbringung droht!

Ex-Boxer aus Winnenden vor Gericht: Psychiatrische Unterbringung droht!
Winnenden, Deutschland - Ein 51-jähriger Ex-Boxer aus Winnenden steht derzeit vor dem Landgericht Stuttgart, wo ihm insgesamt 25 Straftaten vorgeworfen werden. Diese umfassen 11 Körperverletzungen, bedrohliche Handlungen, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch. Aktuell befindet sich der Angeklagte im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Winnenden, während die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren zur längeren Unterbringung beantragt hat. Die Vorfälle, die zwischen Mai und November des Vorjahres stattfanden, sind teils erschreckend.
Zu den aufgelisteten Straftaten gehören unter anderem ein Faustschlag gegen einen Mann wegen vermeintlicher Schulden, ein Schlag gegen die Brust eines anderen Mannes zur Rückforderung eines Handys sowie eine physische Attacke auf eine Pflegehilfskraft. Auch Zerstörungen von Mobiliar und Drohungen gegen das Pflegepersonal wurden vermerkt. Für einen Stuhlwurf gegen eine Mitarbeiterin im Haus der Gesundheit in Schwäbisch Gmünd sowie für die Beschädigung eines Verkehrsschildes wurde ebenfalls ein Sachschaden dokumentiert. Höhepunkte des Terrors waren ein Angriff auf einen Arzt in einer Notunterkunft, der einen Schaden von 800 Euro durch die Zerstörung eines Fensters verursachte.
Rechtliche Basis der Unterbringung
Wie die psychotherapeutische Fachseite eph-psychiatrie.de beschreibt, erfolgt die Zwangseinweisung in psychiatrische Krankenhäuser im strafrechtlichen Kontext unter dem Begriff Maßregelvollzug oder Forensik. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) sind die Voraussetzungen für eine solche Unterbringung klar geregelt. So kann gemäß § 63 des StGB eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden, wenn eine Person schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist und eine erhebliche rechtswidrige Tat zu erwarten ist.
Dies könnte auch auf den Angeklagten zutreffen, der angibt, medikamentös gut eingestellt zu sein, und sich an viele Vorwürfe nicht erinnern kann. Der nächste Verhandlungstag ist für den 23. Juni anberaumt, an dem der Angeklagte beabsichtigt, sich persönlich zu äußern. Es wird auch diskutiert, ob einige der Vorwürfe aufgrund ihrer Geringfügigkeit möglicherweise eingestellt werden könnten.
Ausblick auf die Verhandlung
Insgesamt sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt, wobei ein Urteil voraussichtlich am 22. Juli fallen könnte. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für die Zwangsunterbringung sind im internationalen Vergleich auffällig, da die Quote der Zwangsunterbringungen über 17 Prozent beträgt und damit im europäischen Vergleich hoch ist. Während in Ländern wie Portugal die Quote lediglich bei 3,2 Prozent liegt, zeigt Schweden mit 30 Prozent eine extreme Divergenz.
In Anbetracht der Schwere der Anklage und der möglichen psychischen Erkrankung des Angeklagten wird die Diskussion um seine Unterbringung und die damit verbundenen rechtlichen Schritte aufmerksame Beobachtung finden. Die Architektur der einschlägigen psychiatrischen Einrichtungen spielt dabei eine bedeutende Rolle, indem sie sowohl den Rechtsansprüchen der Patienten als auch den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen Rechnung trägt.
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Ort | Winnenden, Deutschland |
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