Testkäufe decken alarmierende Jugendschutzmängel im Einzelhandel auf!

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Testkäufe in Backnang enthüllen erhebliche Jugendschutzverletzungen im Einzelhandel. Behörden appellieren an mehr Verantwortung.

Testkäufe in Backnang enthüllen erhebliche Jugendschutzverletzungen im Einzelhandel. Behörden appellieren an mehr Verantwortung.
Testkäufe in Backnang enthüllen erhebliche Jugendschutzverletzungen im Einzelhandel. Behörden appellieren an mehr Verantwortung.

Testkäufe decken alarmierende Jugendschutzmängel im Einzelhandel auf!

Im Rahmen eines Überwachungsprojekts wurden in den Städten Backnang, Murrhardt und Weissach Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung der Jugendschutzvorgaben im Einzelhandel zu überprüfen. Insgesamt wurden 25 Verkaufsstellen besucht, wobei in 9 Geschäften gravierende Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass in 13 Fällen jugendliche Testkäufer Produkte erwerben konnten, die ihnen gesetzlich verboten sind. In sieben Fällen wurde branntweinhaltiger Alkohol wie Schnaps und Likör angeboten, während in zwei Fällen Tabakwaren an Minderjährige verkauft wurden. Darüber hinaus wurden vier weitere Verstöße aufgrund mangelhafter Aufsichtspflichten dokumentiert. Die Stuttgarter Nachrichten berichten von den bevorstehenden Bußgeldverfahren gegen die betroffenen Gewerbetreibenden und deren Angestellten.

In Baden-Württemberg gelten strikte Regelungen bezüglich des Verkaufs von Alkohol und Tabak. So dürfen Unter-18-Jährige keine branntweinhaltigen Getränke oder Zigaretten erwerben. Bier oder Wein dürfen ab einem Alter von 16 Jahren gekauft werden, allerdings sind branntweinhaltige Mischgetränke wie Alkopops weiterhin verboten. Bei Verstößen drohen den Verkäufern empfindliche Bußgelder: Der Verkauf von Spirituosen an Jugendliche kann mit bis zu 3.000 Euro bestraft werden, während der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Verstöße und Folgen

Die Ergebnisse des Überwachungshandels verdeutlichen, dass es weiterhin ein ernsthaftes Problem im Umgang mit dem Jugendschutz gibt. Insbesondere sind die Behörden besorgt, dass in vielen Fällen unter den Testkäufen Alkohol und Tabak bei Minderjährigen erhältlich sind. Diese Erkenntnisse sind nicht isoliert; auch in Hamburg beispielsweise wurden seit der Einführung von Alkohol-Testkäufen im Jahr 2013 ähnliche Verstöße festgestellt. Hier ergab eine Auswertung, dass in zwei Dritteln der Testkäufe gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Im Gegensatz dazu lag der Anteil bei Wiederholungskäufen nur noch bei etwa einem Fünftel, was auf eine gewisse Verbesserung hinzudeuten scheint, jedoch auch auf die bestehende Problematik hinweist. Der Konsum von Alkohol und Tabak unter Jugendlichen kann zu ernsthaften gesundheitlichen Schäden führen, wie die Hamburger Behörde in ihrem Bericht hervorhebt.

Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass die Abgabe von Alkohol an Kinder vollständig verboten ist und für Jugendliche reglementiert wird. Gleichzeitig ist der Verkauf von Tabakwaren erst ab Volljährigkeit zulässig. Aus diesem Grund hat Hamburg ein Maßnahmenpaket eingeführt, um den Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Minderjährigen zu verringern. Trotz der bestehenden Gesetze haben Minderjährige jedoch weiterhin relative Leichtigkeit, an verbotene Substanzen zu gelangen, was die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen unterstreicht.

Ausblick und Appell

Die Polizei plant, die Testkäufe fortzusetzen, um die Verantwortung im Bereich Jugendschutz weiter zu stärken. An die Einzelhändler wird appelliert, die geltenden Vorschriften ernst zu nehmen, denn der Jugendschutz beginnt an der Ladentheke. Die Einführung von Testkäufen trägt dazu bei, die Einhaltung der Gesetze strenger zu überwachen und Alkohol sowie Tabakverkäufe an Minderjährige zu verhindern. In diesem Kontext ist es entscheidend, dass Verkäufer in Verkaufsstellen umfassend geschult werden, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Es ist eine gemeinsame Anstrengung von Politik, Polizei und Einzelhändlern gefragt, um die Gesundheit und das Wohl der Jugendlichen zu schützen und ein verantwortungsbewusstes Einkaufen zu fördern. Weitere Informationen zu den Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes findet man auf der Webseite der Hamburger Behörde.