Niederländer schmuggelt 124.000 Euro im Kühlschrank – Zoll schlägt zu!
Ein 40-jähriger Niederländer wurde am Grenzübergang Reitzenhain mit 124.000 Euro in einem Weinkühlschrank erwischt.

Niederländer schmuggelt 124.000 Euro im Kühlschrank – Zoll schlägt zu!
Bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Reitzenhain wurde ein 40-jähriger Niederländer erwischt, der versuchte, eine erhebliche Summe Bargeld ins Land zu bringen. Am Mittwochabend, dem 10. Juni 2025, gab der Mann an, lediglich rund 50 Euro in seiner Hosentasche bei sich zu führen. Doch die Beamten entdeckten im Kofferraum seines Fahrzeugs einen originalverpackten Weinkühlschrank, der schnell die Aufmerksamkeit der Zollbeamten erregte. Als der Kühlschrank geöffnet wurde, fanden die Zöllner mehrere Bargeldpakete im Gesamtwert von über 124.000 Euro.
Der Niederländer behauptete, das Gerät sei als Retoureware von der Slowakei zurück in die Niederlande bestimmt. Während seiner Befragung konnte er jedoch keine konkreten Angaben dazu machen, ob sich weitere Gegenstände im Kühlschrank befanden. Diese Uneindeutigkeit führte dazu, dass die Zöllner weitere Nachforschungen anstellten, die sie auf die versteckten Bargeldmengen aufmerksam machten. Das Bargeld sowie der Kühlschrank wurden daraufhin als Beweismittel sichergestellt, und gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Zollfahndungsamt Dresden durchgeführt.
Regelungen für Bargeldtransporte
Bei der Einreise oder Ausreise aus Deutschland müssen Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro dem Zoll angezeigt werden. Dies ist eine wichtige Regelung, die verhindern soll, dass illegal erworbenes Geld ins Land geschleust wird. Bei einer Zollkontrolle sind die Reisenden verpflichtet, Art, Wert, Herkunft, wirtschaftlichen Berechtigten und Verwendungszweck ihrer Barmittel anzugeben. Der Versuch, diese Vorschriften zu umgehen, kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch die Sicherheit der Finanzströme betreffen.
In diesem Fall wird weiter untersucht, wie der Niederländer mit einer so hohen Bargeldsumme reisen konnte, ohne die entsprechenden Informationen preiszugeben. Mit der Sicherstellung des Geldes und des Kühlschranks wird der Zoll versuchen, Licht ins Dunkel dieser Geldtransaktion zu bringen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte das Zollfahndungsamt einleiten wird, um die Herkunft des Geldes zu klären.
Für mehr Informationen zu dieser Zollkontrolle siehe auch Tixio und Presseportal.