77-Jähriger nutzt Tierabwehrspray im Streit – 15 Verletzte im Kurpark!
Ehemalige Nachbarn treffen sich in Bad Überkingen, Streit eskaliert mit Tierabwehrspray. 15 Verletzte, Ermittlungen laufen.

77-Jähriger nutzt Tierabwehrspray im Streit – 15 Verletzte im Kurpark!
Im Kurpark von Bad Überkingen kam es zu einem skandalösen Vorfall, der die Gemüter der Besucher erhitzte. Zwei ehemalige Nachbarn trafen sich zufällig bei einer Festlichkeit und entdeckten alte Konflikte aus dem Weg. Hintergrund des Streits war ein vor vier Jahren aufgetretener Streit über einen Kirschbaum. Dies führte dazu, dass ein 77-jähriger Elektro-Rollstuhlfahrer seinem 49-jährigen Ex-Nachbarn mit einem Tierabwehrspray ins Gesicht sprühte, was in der Folge zu einer chaotischen Situation in der umstehenden Menge führte.
Der Vorfall ereignete sich am 1. Juni 2025, als der 77-Jährige das Spray nicht nur gegen seinen Ex-Nachbarn, sondern auch wahllos in die Menge sprühte. Dabei wurden insgesamt 15 Personen, darunter auch drei Kinder, leicht verletzt. Der Rettungsdienst versorgte die Verletzten umgehend vor Ort. Bei dem 77-Jährigen stellte die Polizei eine Alkoholisierung fest, was zur Entnahme einer Blutprobe führte. Zudem hatte er an seinem Elektro-Rollstuhl ein Versicherungskennzeichen angebracht, das als gestohlen gemeldet war.
Rechtliche Konsequenzen und gesetzliche Grundlagen
Die Polizei leitete Ermittlungen gegen den 77-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl von Kennzeichen, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen ein. Laut den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland gelten zwei Arten von Pfefferspray: Reizstoffsprühgeräte (RSG) und Tierabwehrsprays. Letztere sind nicht als Waffen klassifiziert, müssen aber entsprechend gekennzeichnet sein und dürfen eine Reichweite von zwei Metern nicht überschreiten. Der Einsatz von Tierabwehrsprays ist in Deutschland allerdings auf Notfallsituationen beschränkt, in denen die Verteidigung verhältnismäßig ist, was bedeutet, dass sie nur in einer akuten Bedrohungslage eingesetzt werden dürfen.
Die Tatsache, dass Pfefferspray bei Veranstaltungen grundsätzlich nicht erlaubt ist, wirft Fragen zur rechtlichen Situation bei Festlichkeiten auf. Das Mitführen von Tierabwehrsprays kann auch mit empfindlichen Strafen geahndet werden. In der beschriebenen Situation könnte der Einsatz des Sprays gegen den 49-Jährigen als ein klarer Verstoß gegen diese Regelungen angesehen werden, besonders wenn man bedenkt, dass der Einsatz bei Feierlichkeiten untersagt ist und die explosive Reaktion auf die vorhergegangene Auseinandersetzung hinweist. Bei Ordnungswidrigkeiten dieser Art können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro drohen, zudem können schwerwiegendere Verstöße bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Der Vorfall in Bad Überkingen veranschaulicht eindrücklich die möglichen Gefahren und rechtlichen Konsequenzen, die der Einsatz von Tierabwehrsprays mit sich bringen kann. Der Fall wird unter den lokalen Behörden weiterhin beobachtet und könnte möglicherweise rechtliche Folgen für den Betroffenen haben.