MiCAR: Neue Regeln für Krypto-Whitepaper starten 2025 – Was Anleger wissen müssen!

MiCAR: Neue Regeln für Krypto-Whitepaper starten 2025 – Was Anleger wissen müssen!
Esslingen, Deutschland - Die Einführung der EU-Verordnung MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) wird den Krypto-Markt in Europa grundlegend verändern. Ab dem 30. Dezember 2024 gilt sie für alle Emittenten von Krypto-Assets sowie Krypto-Asset-Dienstleister. Diese richtungsweisende Regelung verfolgt das Ziel, Transparenz, Offenlegung und Marktsicherheit zu fördern, während sie gleichzeitig den Schutz der Krypto-Asset-Inhaber stärkt. In diesem Kontext wird das sogenannte Whitepaper zu einem haftungsrelevanten Pflichtdokument, das ab 2025 für öffentliche Angebote von Kryptowerten rechtlich verbindlich ist, wie anwalt.de berichtet.
Ein MiCAR-Whitepaper muss die technische Funktionsweise, das Geschäftsmodell, die Tokenstruktur und die Risiken des jeweiligen Krypto-Projekts gründlich und verständlich darstellen. Es dient nicht nur als Basis für Anlageentscheidungen, sondern auch als Haftungsanker, wenn Emittenten falsche oder irreführende Angaben tätigen. Die neuen Richtlinien verlangen von den Emittenten, dass das Whitepaper vollständig, redlich und nicht irreführend ist und dass auf der ersten Seite deutliche Risikohinweise zu finden sind. Änderungen während der Angebotsphase müssen prompt aktualisiert werden.
Anforderungen an Emittenten und Anbieter
Die Verordnung differenziert zwischen drei Arten von Krypto-Assets: E-Geld-Token, die ihren Wert in Bezug auf eine offizielle Währung stabilisieren, asset-referenzierte Token, die sich auf andere Vermögenswerte beziehen, und sonstige Krypto-Assets. Emittenten müssen als juristische Personen auftreten und haftbar sein für falsche Informationen im Whitepaper. Insbesondere für asset-referenzierte Tokens und E-Geld-Token ist eine Genehmigung durch die BaFin oder eine andere EU-Aufsichtsbehörde erforderlich, was eur-lex.eu herausstellt.
Die Anforderungen an die Anbieter umfassen zudem die Veröffentlichung eines Krypto-Asset-Whitepapers sowie die Offenlegung von Interessenkonflikten. Anlegerschutz wird durch klare Rücktrittsrechte zusätzlich gestärkt. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen drohen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Wenn Emittenten ohne Whitepaper oder mit fehlerhaften Inhalten arbeiten, sind Konsequenzen ebenfalls unvermeidbar.
Relevanz für den Krypto-Markt
Die MiCAR-Verordnung legt nicht nur neue Anforderungen an die Emittenten und Anbieter fest, sondern stärkt auch die Marktintegrität. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird vermehrt signifikante asset-referenzierte und E-Geld-Token klassifizieren, was an kpmg-law.de verdeutlicht wird. Vor allem die Rückverfolgbarkeit von Transfers digitaler Vermögenswerte zielt darauf ab, Geldwäsche und illegale Aktivitäten zu erschweren.
Für Unternehmen, die im Krypto-Bereich tätig sind, bedeutet die MiCAR nicht nur zusätzliche regulatorische Anforderungen, sondern auch Chancen durch das Prinzip des EU-Passporting. Eine Erlaubnis in einem Mitgliedstaat gilt für alle anderen Mitgliedstaaten, was den europäischen Markt für Krypto-Geschäftsmodelle erheblich öffnen wird.
Zusammenfassend steht der Krypto-Markt vor dem Beginn einer neuen Ära. Emittenten und Dienstleister sind gefordert, ihre Geschäftsmodelle an die neuen Vorgaben anzupassen, um sowohl den rechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können als auch das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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Ort | Esslingen, Deutschland |
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