E-Scooter-Unfall in Weil im Schönbuch: 18-Jährige schwer verletzt!
Eine 18-jährige E-Scooter-Fahrerin wurde am 24.06.2025 in Weil im Schönbuch von einem Zug erfasst. Staatsanwaltschaft ermittelt.

E-Scooter-Unfall in Weil im Schönbuch: 18-Jährige schwer verletzt!
Am Montagnachmittag kam es in Weil im Schönbuch zu einem schweren Unfall, bei dem eine 18-jährige Frau auf einem E-Scooter von einem Zug der Württembergischen Eisenbahngesellschaft erfasst wurde. Der Vorfall ereignete sich am unbeschrankten Bahnübergang am Bäumlesweg. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren etwa 30 Personen im Zug, die glücklicherweise unverletzt blieben.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat bereits Ermittlungen eingeleitet, um den genauen Unfallhergang zu klären. Es wurde ein Gutachter beauftragt, der die Umstände des Vorfalls untersuchen soll. Ersten Informationen zufolge war der Bahnübergang mit einem Andreaskreuz und einem roten Blinklicht ausgestattet, was bedeutet, dass der Verkehr bei aktiviertem Blinklicht eine Wartepflicht hat.
Die Reaktion der Einsatzkräfte
Nach dem Unfall wurde die schwer verletzte Frau umgehend mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Die Feuerwehr kümmerte sich um die rund 30 Fahrgäste im Zug und leitete sie nach Freigabe durch den Notfallmanager aus dem Zug. Der DRK-Ortsverein versorgte die Betroffenen vor Ort mit Getränken.
Am Dienstagmittag war die Umgebung des Bahnübergangs wieder ruhig. Eine Spaziergängerin mit ihrem Hund war das einzige Zeichen von Leben in der unmittelbaren Nähe des Unfallortes. Das klingelnde Warnsignal und die auf Rot geschalteten Ampeln über dem Andreaskreuz könnten zum Zeitpunkt des Unfalls aktiv gewesen sein, aber die genauen Details sind derzeit Teil der laufenden Ermittlungen der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg.
Ermittlungen und Sicherheitsaspekte
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird die Ergebnisse der Ermittlungen genauestens prüfen, um die Verantwortung zu klären. Angesichts der Tatsache, dass am Bahnübergang keine Schranken vorhanden sind, stellt sich die Frage nach den Sicherheitsvorkehrungen an solchen Übergängen. Die aktuellen Vorschriften besagen, dass bei aktiviertem Blinklicht für den kreuzenden Verkehr eine Wartepflicht gilt, was im vorliegenden Fall zu berücksichtigen ist.
Zusätzlich wird die Aufklärung dieses tragischen Vorfalls dazu beitragen, mögliche Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen an Bahnübergängen zu diskutieren, um ähnliche Unfälle in der Zukunft zu vermeiden. Wir werden die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiterhin beobachten und berichten.
Weitere Informationen zu den Ermittlungen und dem Unfallhergang sind in den Artikeln von Stuttgarter Nachrichten und SZBZ zu finden.