Im Rems-Murr-Kreis hat die Polizei am vergangenen Wochenende zwei Autofahrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gestoppt. Laut den Berichten der Stuttgarter Nachrichten führte die Polizei eine Reihe von Verkehrskontrollen durch, welche zur Feststellung dieser beiden Fälle führten.
Der erste Vorfall ereignete sich am Samstagmorgen um 1:40 Uhr in Murrhardt. Ein 18-jähriger VW-Fahrer zeigte eine unsichere Fahrweise, was die Beamten zum Eingreifen veranlasste. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille, was den jungen Fahrer in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit einstuft. Daraufhin wurde ihm der Führerschein vor Ort abgenommen und eine Blutentnahme angeordnet.
Zweiter Vorfall in Plüderhausen
Am Sonntag um 3:35 Uhr wurde ein weiterer Vorfall in Plüderhausen registriert. Hierbei handelte es sich um einen 30-jährigen VW-Fahrer, bei dem sofort ein deutlicher Alkoholgeruch festgestellt wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab ebenfalls einen hohen Wert von über 1,2 Promille. Auch in diesem Fall wurde eine Blutentnahme angeordnet. Die Ermittlungen in beiden Situationen dauern an, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.
Trunkenheit am Steuer ist auf deutschen Straßen leider weit verbreitet und stellt eine häufige Ursache für schwere Verkehrsunfälle dar. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die von Geldstrafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen können, wie die jhb.legal erläutert.
Rechtliche Folgen bei Alkohol am Steuer
Wird ein Fahrer mit 1,1 Promille oder mehr kontrolliert, gilt er als absolut fahruntüchtig, und es kommt zu einem Strafverfahren gemäß § 316 StGB. Ab 1,6 Promille wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig. Die Konsequenzen für den Führerschein können erheblich sein, wobei die Dauer des Entzugs zwischen 6 Monaten und 5 Jahren variieren kann, wie die jhb.legal weiter ausführt.
Zusätzlich wird auch die zivilrechtliche Haftung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss relevant. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann aber im Nachhinein Regress fordern. Außerdem zahlt die Kaskoversicherung oft nicht bei alkoholbedingten Schäden, wie auf jusora beschrieben.
Die Probleme mit Alkohol am Steuer sind komplex und erfordern eine gründliche rechtliche Analyse. Im Falle eines Vorwurfs sollte unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, um die Beweislage zu prüfen und gegebenenfalls eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.