In Stuttgart wird das Thema Wohngeld immer relevanter, insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Zugang zu Wohnraum wird durch das Wohngeld gesichert, welches 2024 für insgesamt 4324 Haushalte in der Stadt bereitgestellt wurde. Dies entspricht 1,33 % aller Haushalte in Stuttgart und stellt einen signifikanten Anstieg seit 2015 dar, als lediglich 2745 Haushalte (0,86 %) Wohngeld bezogen. Besonders bemerkenswert ist der Zuwachs von 2022 bis 2024, der von 3774 auf 4324 Haushalte stieg. Dieser Anstieg wird maßgeblich auf die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 zurückgeführt, die den Kreis der Berechtigten erweiterte und die Einkommensgrenzen anpasste. Zudem wurden Heizkosten- und Klimakomponenten in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen.
In Stuttgart zeigt sich die höchste Wohngeldquote in Mühlhausen, wo 466 Haushalte (37,3 von 1000) Wohngeld beziehen. Auch die Stadtbezirke Wangen (27,55), Münster (24,22), Weilimdorf (22,49) und Untertürkheim (21,26) weisen hohe Quoten auf. Diese Bezirke haben tendenziell niedrigere Durchschnittseinkommen. Im Gegensatz dazu haben Bad Cannstatt (425 Haushalte), Ost (349 Haushalte) und Vaihingen (353 Haushalte) zwar auch Wohngeldempfänger, jedoch niedrigere Quoten. Am Ende des Spektrums finden sich Botnang, Feuerbach und Plieningen, die die wenigsten Wohngeldempfänger aufweisen.
Wohngeld in Stuttgart: Ein Blick auf die Zahlen
Stuttgart hat, nach München, die zweitniedrigste Wohngeldquote unter deutschen Großstädten. Dies könnte an dem hohen Einkommensniveau und den hohen Angebotsmieten in der Stadt liegen. Im Laufe der Jahre hat sich der Wohngeldanspruch ebenfalls verändert: Während 2010 etwa 160 Euro gewährt wurden, liegt dieser Betrag 2023 bei ca. 363 Euro. Im Jahr 2024 wurden 97,7 % des Wohngeldes als Mietzuschuss und nur 2,3 % als Lastenzuschuss ausgezahlt.
Für Stuttgarter, die einen Antrag auf Wohngeld stellen möchten, erfolgt die Antragstellung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (www.service-bw.de). Ein persönliches Servicekonto ist hierfür erforderlich, falls noch nicht vorhanden. Mit diesem Konto können Anträge gestartet, bearbeitet, zwischengespeichert und abgeschickt werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg ist verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Servicekonto. Interessanterweise ist für einen Folgeantrag auf Wohngeld in Stuttgart kein Servicekonto nötig, wenn bereits Wohngeld bezogen wird. Stattdessen kann das Formular für Weiterleistungsanträge verwendet werden.
Statistische Einordnung des Wohngeldes
Die Wohngeldstatistik betrachtet Wohngeldhaushalte in Deutschland als statistische Einheiten und bietet Daten zu Haushalten mit Wohngeldbezug nach Erhebungsmerkmalen wie Haushaltsgröße und Höhe des Wohngeldes. Dabei gibt es reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld beziehen, sowie wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch zusammenleben. Die Daten werden vierteljährlich erhoben und ermöglichen Einblicke in die Grundsicherungsquoten und den durchschnittlichen Geldbedarf. Diese Informationen können in der Datenbank GENESIS-Online und dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) nachgeschlagen werden.
Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zum Thema Wohngeld in Stuttgart empfehlen wir einen Blick auf die ausführlichen Artikel auf den Websites der entsprechenden Behörden: Krzbb, Stuttgart.de und Destatis.