In Eberdingen, im malerischen Kreis Ludwigsburg, gibt es große Pläne für die Entwicklung eines neuen Windparks. Die Gemeinde hat sich entschieden, in Eigenregie ein Windkraftgebiet zu schaffen, das eine Fläche von rund 180 Hektar umfasst. Diese Fläche wurde als Vorrangfläche vom Verband Region Stuttgart ausgewiesen. Das Ziel ist klar: Hier sollen bis zu drei Windräder für eine örtliche Bürgergenossenschaft errichtet werden, um die Energieversorgung der Region nachhaltig zu verbessern. Bürgermeister Carsten Willing ist aktiv daran interessiert, die passenden Grundstücke im Vorranggebiet zu sichern, während die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern über die Firma Schweizer-Honold-Energiesysteme (SHE) laufen. (Quelle)
Die Resonanz auf die Pläne der Gemeinde war überwältigend. Bei einer Infoveranstaltung in Nussdorf, die mehrere Hundert Besucher anzog, war die Parkplatzsituation so angespannt, dass selbst Wiesen am Wegesrand als Parkplätze genutzt wurden. Die Bürger zeigten großes Interesse an den Windkraftanlagen, die im Westen der Gemarkung entstehen sollen. Die geplanten Windräder sollen eine Nabenhöhe von 174,5 Metern und einen Rotordurchmesser von 175 Metern aufweisen und könnten theoretisch bis zu 13 Windräder ermöglichen. Maximal zehn Windräder sind jedoch vorgesehen. (Quelle)
Wirtschaftliche Aspekte und Herausforderungen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls von Bedeutung. Für jedes Windrad wird eine Pacht von etwa 70.000 Euro pro Jahr fällig, während die Pacht pro Hektar zwischen 1.700 und 2.500 Euro liegt. Doch die Eberdinger Bürgerenergie sieht sich einer Herausforderung gegenüber: Investoren bieten höhere Pachtangebote von bis zu 160.000 Euro pro Windrad an. Trotz dieser Konkurrenz plant die Genossenschaft, in die drei Windräder mit einer Investition von rund 12 Millionen Euro pro Anlage zu investieren und erwartet eine Rendite von 4 bis 6 Prozent.
Die Windräder könnten ungefähr 4.000 Haushalte mit Strom versorgen, was einen erheblichen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten würde. Der Genehmigungsprozess für das Projekt soll Mitte 2026 beginnen, der Baubeginn ist für Mitte 2027 angedacht, mit einer Inbetriebnahme der Windräder Anfang 2029. Wissenschaftliche Begleitmessungen zur Schallbelastung und den Auswirkungen auf die Anwohner sind ebenfalls geplant, um eine transparente und verantwortungsvolle Umsetzung des Projekts zu gewährleisten.
Fördermöglichkeiten für Bürgerenergiegesellschaften
Die Gemeinde Eberdingen kann auch auf verschiedene Förderprogramme zurückgreifen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft sind. Diese Programme unterstützen Bürgerenergiegesellschaften bei den Planungs- und Genehmigungskosten von Windenergieanlagen. Ab dem 1. Juli 2024 werden die Förderbedingungen weiter verbessert: Die Förderhöchstgrenze wird auf 300.000 Euro pro Projekt erhöht, und die Anforderungen an die antragstellenden Gesellschaften werden gesenkt. Für neue Bürgerenergiegesellschaften wird eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen festgelegt. (Quelle)
Die Förderung deckt Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis 25 MW ab, einschließlich Vorplanungskosten und notwendiger Gutachten. Es müssen allerdings auch einige Kosten ausgeschlossen werden, wie etwa Bau- und Betriebskosten der Windenergieanlagen sowie öffentlich-rechtliche Gebühren. Die Antragstellung muss vor dem Vorhabenbeginn erfolgen, und der gesamte Prozess wird durch das elektronische Antragsformular geregelt.
Die Entwicklung des Windparks in Eberdingen verdeutlicht die wachsende Bedeutung von Bürgerenergieprojekten im Rahmen der Energiewende in Deutschland. Es bleibt spannend zu beobachten, wie dieses Projekt voranschreitet und welche Impulse es für die Region und darüber hinaus setzen wird.