Die Vorbereitungen für die Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026 laufen auf Hochtouren. Wählerinnen und Wähler können ihre Wahlscheine nun auf vielfältige und bequeme Weise beantragen. Neben der klassischen Schriftform und der persönlichen Antragstellung ist auch eine Online-Beantragung möglich. Die Beantragung kann über einen Link auf den städtischen Homepages erfolgen, beispielsweise auf der Seite von Wangen unter www.wangen.de oder auf der Seite von Mühlheim an der Donau www.muehlheim-donau.de.
Die Antragstellung ist sowohl für die eigene Wohnanschrift als auch für abweichende Versandadressen möglich. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit, den Wahlschein auch über einen QR-Code anzufordern. Dieser befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung und ermöglicht es den Nutzern, direkt über ihre Mobilgeräte auf das Antragsformular zuzugreifen. Bei Verwendung des QR-Codes sind einige Daten bereits vorausgefüllt, wobei der vollständige Familienname lediglich mit dem Anfangsbuchstaben und einem Sternchen angezeigt wird. Für die Antragstellung sind das Geburtsdatum und gegebenenfalls die abweichende Anschrift anzugeben. Die Daten werden sicher und verschlüsselt in eine Sammeldatei übertragen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Verschiedene Antragstellungsoptionen und Fristen
Die Beantragung kann zusätzlich formlos per E-Mail oder schriftlich über Telefax erfolgen. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht vorhanden, können die Wählerinnen und Wähler den Wahlschein auch per E-Mail an die jeweiligen Kontaktstellen anfordern: in Wangen an hauptverwaltung@remove-this.wangen.de, in Mühlheim an helene.keim@muehlheim-donau.de. Bei der E-Mail-Antragstellung sind die Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Online-Beantragung am Donnerstag, den 5. März 2026, um 12 Uhr abgeschaltet wird. Danach sind nur noch Anträge per E-Mail oder direkt im Bürgeramt möglich. Wähler, die von Abweichungen im Wählerverzeichnis betroffen sind, erhalten vor der Wahl einen entsprechenden Hinweis.
Statistische Erfassung und Wahlgeheimnis
Zusätzlich zur Antragstellung für die Wahlscheine gibt es interessante Aspekte zur Wahlbeteiligung und zur Erhebung statistischer Daten. Für die repräsentative Wahlstatistik werden in ausgewählten Wahlbezirken Informationen zu Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter und Geschlecht erfasst. Die betroffenen Wähler werden rechtzeitig informiert, um sicherzustellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Die detaillierte Erfassung erfolgt durch das Auszählen der Wählerverzeichnisse und die Verwendung von speziellen Stimmzetteln, die mit einem Aufdruck versehen sind.
Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung der Wahlscheine und die statistische Auswertung sind in der Landeswahlordnung und dem Landtagswahlgesetz verankert. Diese ermöglichen eine transparente und sachgerechte Durchführung der Wahlen in Baden-Württemberg und sorgen dafür, dass jeder Wähler gut informiert ist.
Für weitere Informationen können betroffene Wähler sich an die zuständigen Ansprechpartner in ihren Gemeinden wenden und ihre Fragen klären, um bestens auf die bevorstehende Wahl vorbereitet zu sein.