Am 12. Februar 2026 gibt es Neuigkeiten bezüglich der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Deutschland. Diese wurden mit einem Beschluss des Bundesrats am 30. Januar 2026 angepasst. Die neuen Gebühren treten am 7. Februar 2026 in Kraft. Für Erwachsene ab 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 37 Euro auf 46 Euro, während Antragstellende unter 24 Jahren nun 27,60 Euro statt zuvor 22,80 Euro zahlen müssen. Zudem gibt es eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro für ein digitales Passfoto, das in verschiedenen Orten, einschließlich Warmbronn und Gebersheim, im Alten Rathaus oder beim Bürgeramt angefertigt werden kann. Leider ist der Service für digitale Passbilder in der Höfinger Ortschaftsverwaltung aufgrund von Platzgründen nicht verfügbar. Der Grund für diese Gebührenerhöhung sind deutschlandweite Kostensteigerungen bei den Ausweisherstellern sowie gestiegene Produktions- und Verwaltungskosten, die auch durch moderne Technologien zur Identitätsprüfung und die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe bedingt sind. Weitere Details finden Sie in der Quelle.
Ab dem 9. Februar 2026 gelten die neuen Gebühren bundesweit. Die Erhöhung von 24% ist nicht nur eine lokale Entscheidung, sondern eine bundeseinheitliche Regelung. So bleibt der Preis für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes im Bürgerbüro bei 6 Euro, und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises kann ab dem vollendeten 16. Lebensjahr genutzt werden. Diese Funktion eröffnet den Bürger*innen zahlreiche digitale Dienstleistungen, darunter die Beantragung von Führungszeugnissen, melderechtliche An- oder Ummeldungen sowie die Steuererklärung über Elster-online. Informationen zur Nutzung des Online-Ausweises sind auf dem entsprechenden Personalausweisportal verfügbar.
Wesentliche Inhalte der Gebührenanpassung
Die Gebührenanpassungen sind Teil der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens, der sogenannten VerwaltEntlastVO, der der Bundesrat ebenfalls zugestimmt hat. Hierzu gehören nicht nur die genannten Anpassungen der Gebühren für Personalausweise, sondern auch Änderungen bei den Reisepässen und anderen Ausweisdokumenten. So wird die Gebühr für von der Bundespolizei ausgestellte Reiseausweise auf 32 Euro angehoben, und auch die Gebühren für die Beantragung von Reisepässen im Ausland werden entsprechend angepasst.
Ein weiterer Punkt der Verordnung betrifft die Beantragung von Personalausweisen für Kinder unter zehn Jahren. Diese erhalten keinen PIN- und PUK-Brief, da die elektronische Identitätsnachweis-Funktion erst ab 16 Jahren aktivierbar ist. Zudem wurde der PIN-Rücksetz- und -Aktivierungsdienst (PRSD) aus Kostengründen eingestellt, jedoch wird eine volldigitale Lösung in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. Schließlich sind auch Planungen zur Aktualisierung der Wohnortangaben im Reisepass im Gange, aber temporäre Änderungen fanden bislang keine Mehrheit.
Die Änderungen treten, wie bereits erwähnt, am 7. Februar 2026 in Kraft. Damit wird nicht nur der Verwaltungsaufwand verringert, sondern auch die Digitalisierung im Ausweiswesen weiter vorangetrieben. Weitere Informationen finden Sie in der Quelle.