Am Sonntag, den 8. März 2026, wird in den 44 Esslinger Kreiskommunen ein bedeutendes Ereignis stattfinden: Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, über den 18. Landtag von Baden-Württemberg abzustimmen. Insgesamt sind über 360.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zudem wird in Esslingen ein Bürgerentscheid durchgeführt, der über den Standort der Stadtbücherei entscheiden wird. Die Wahlberechtigten können dabei zwischen einem Umzug der Bücherei ins Kögel-Gebäude oder dem Verbleib im Pfleghof wählen.
Besonders interessant wird der Wahlsonntag durch die parallelen Bürgermeisterwahlen in vier Gemeinden, die zur Kostensenkung und effizienteren Einsetzung von Wahlhelfern stattfinden. In Denkendorf, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen und Wolfschlugen stehen die Bürgermeisterwahlen an. In Frickenhausen gibt es allerdings keine Konkurrenz, da ein zweiter Kandidat abgelehnt wurde. In Wolfschlugen hingegen treten Matthias Ruckh und Lothar Hihn gegeneinander an.
Die Landtagswahl 2021: Neuerungen und Kandidaten
Bei der anstehenden Landtagswahl gibt es einige Neuerungen. So dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben, und die Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen zu vergeben. Im Wahlkreis 7 (Esslingen) stehen 7 Kandidaten (2 Frauen, 5 Männer) zur Wahl, im Wahlkreis 8 (Kirchheim) sind es 9 Kandidaten (3 Frauen, 6 Männer), im Wahlkreis 9 (Nürtingen) 8 Kandidaten (3 Frauen, 5 Männer) und im Wahlkreis 10 (Göppingen) 6 Kandidaten (4 Frauen, 2 Männer).
Die Landtagswahl wird von sechs Parteien begleitet: Partei U, Partei V, Partei W, Partei X, Partei Y und Partei Z. Bei den Erststimmen wird Partei U in 40 Wahlkreisen die meisten Stimmen erhalten, gefolgt von Partei V mit 30 Wahlkreisen. Interessanterweise werden nur diese beiden Parteien in den Wahlkreisen gewinnen, während die anderen Parteien keine Wahlkreise für sich entscheiden können. Bei den Zweitstimmen erzielt Partei U 30%, Partei V 25% und die weiteren Parteien liegen unter 20%.
Wahlrecht und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg
Die Wahlberechtigung in Baden-Württemberg ist klar geregelt: Bürger:innen müssen das Wahlalter erreicht haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Wer jedoch innerhalb der letzten drei Monate umgezogen ist, kann nicht an der Wahl teilnehmen, mit einigen Ausnahmen, wie zum Beispiel für Rückkehrer oder Umzüge innerhalb eines Landkreises. Weitere Informationen dazu sind auf dem Verwaltungsportal des Landes verfügbar, insbesondere im Abschnitt „Wahlteilnahme bei Umzug“.
Es bleibt spannend, wie die Wahlen am 8. März 2026 ausgehen werden und welche Auswirkungen sie auf die lokale Politik haben werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Chance, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde und des Landes teilzunehmen. Für alle, die sich über die genauen Abläufe informieren möchten, können die Details unter Stuttgarter Zeitung, Landtagswahl BW und Kommunalwahl BW nachlesen.