In Göppingen wird ab Donnerstag eine Waffenverbotszone in der Innenstadt eingerichtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Sicherheit in der Stadt zu erhöhen und gilt bis Ende April. Die Stadtverwaltung hat dazu eine entsprechende Verordnung erlassen, die Waffen und Messer im besagten Gebiet verbietet. Hintergrund dieser Maßnahme sind die jüngsten Gewalttaten, die die Stadt erschüttert haben. So wurde Mitte Januar auf eine Bäckerei geschossen, was zur Festnahme von zwei Verdächtigen in Untersuchungshaft führte. Wenige Wochen später kam es zu einem weiteren Vorfall, als ein unbekannter Mann in einer Gaststätte schoss; glücklicherweise gab es in beiden Fällen keine Verletzten. Die Ulmer Staatsanwaltschaft prüft zudem einen möglichen Zusammenhang mit einer Gewaltserie rivalisierender Banden im Großraum Stuttgart. Bereits in anderen Städten in Baden-Württemberg, wie Stuttgart und Mannheim, existieren ähnliche Waffenverbotszonen (Augsburger Allgemeine, Stuttgarter Nachrichten).

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung zur Einrichtung der Waffenverbotszone folgt auf eine Reihe von Gewalttaten in der Stadt, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stark beeinträchtigt haben. Insbesondere ein Vorfall im Oktober 2024, bei dem ein 29-Jähriger bei Schüssen in einer Bar in der Innenstadt starb, hat die Gemüter erregt und zu einem verstärkten Handlungsbedarf geführt. Die Stadtverwaltung sieht sich daher in der Pflicht, durch präventive Maßnahmen wie diese Waffenverbotszone ein Zeichen für mehr Sicherheit zu setzen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung solcher Zonen wurden durch das Kabinett von Baden-Württemberg gelegt, welches Kommunen die Möglichkeit gibt, bei Bedarf Waffenverbotszonen einzurichten. Ziel ist es, Waffendelikte einzudämmen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Innenminister Thomas Strobl hat betont, dass trotz der bereits hohen Sicherheit in Baden-Württemberg eine kontinuierliche Verbesserung angestrebt wird (Baden-Württemberg.de).

Die Implementierung der Waffenverbotszonen

Die Einrichtung von Waffenverbotszonen unterliegt hohen Anforderungen und wird nur bei entsprechender Sicherheitslage genehmigt. Dabei werden auch die örtlichen Polizeibehörden in die Entscheidung einbezogen. Diese müssen vorab Gefahrenprognosen erstellen, um die Notwendigkeit der Maßnahme zu belegen. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen für Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, sowie für Anwohner, Gewerbetreibende und Jäger, um eine gewisse Flexibilität zu gewährleisten.

Die Regelungen gelten zunächst für zwei Jahre, wobei eine Evaluation der Erfahrungen vor Ablauf der Frist geplant ist. Dies zeigt, dass die Behörden bestrebt sind, die Sicherheit in den betroffenen Gebieten nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig zu verbessern.