Die Stadt Kirchheim unter Teck hat eine spannende Ankündigung gemacht: Am Dienstag, den 17. Februar 2026, findet eine Versteigerung von Flächenlosen aus städtischem Waldbesitz statt. Diese Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr im Innenhof des Forstamtes, Osianderstraße 6/1, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Flächen stammen aus den Bereichen Bergwald, Talwald und Jesingen, und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass es am Forstamt keine Parkmöglichkeiten gibt; das Parken im Teckcenter (Stuttgarter Straße 2) wird empfohlen. Weitere Informationen sowie ein Bestellformular sind auf der Homepage der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck verfügbar. Diese Pressemitteilung trägt die Nummer 14/26 und wurde am 11.02.2026 veröffentlicht. Für mehr Details können Sie die vollständige Mitteilung [hier lesen](https://www.kirchheim-teck.de/de/Presse/Presse?view=publish&item=article&id=10589).

Das Forstamt Kirchheim unter Teck spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung und Betreuung der Waldflächen in der Region. Forstämter sind auf Bundeslandebene organisiert, wobei ihre Bezeichnungen variieren können, wie beispielsweise die „Niedersächsischen Landesforsten“ in Niedersachsen. Die kommunalen Forstämter sind für die Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Waldgebiete, auch Staatswald genannt, zuständig. Ihre betriebswirtschaftlichen Aufgaben umfassen sowohl die Holzproduktion und -vermarktung als auch die Sicherstellung von Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. In Deutschland sind etwa 48% der Waldfläche in Privatbesitz, was die Bedeutung der öffentlichen Forstverwaltung unterstreicht. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://www.ortsdienst.de/baden-wuerttemberg/esslingen/kirchheim-unter-teck/forstamt/forstrevier-neuffen-inst395870/).

Unterstützung durch die Forstbehörden

Die untere Forstbehörde sowie die zuständigen Revierleiter bieten umfassende Unterstützung vor Ort. Ihr Angebot umfasst forsttechnische Betriebsleitung und optional Revierdienst. Die forsttechnische Betriebsleitung wird von der unteren Forstbehörde der Stadt- und Landkreise ausgeübt, während die Leitung der kommunalen Forstreviere den Revierleitern obliegt. Ein Vorteil dieser Struktur ist, dass Waldbesitzer einen einzigen Ansprechpartner für alle ihre Anliegen haben. Die Kosten für die forsttechnische Betriebsleitung werden vom Land getragen und gelten für Waldungen der Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für den Revierdienst, einschließlich Forstschutz, ist ein Forstverwaltungskostenbeitrag erforderlich, der sich je Erntefestmeter Derbholz ohne Rinde gemäß Hiebssatz berechnet. Kommunen haben zudem Zugang zu verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der forstlichen Förderung. Weitere Informationen hierzu finden Sie [hier](https://www.landesforstverwaltung-bw.de/waldangebote/beratung-betreuung/kommunalwald/).

Die bevorstehende Versteigerung in Kirchheim unter Teck ist nicht nur ein interessantes Ereignis für Waldliebhaber, sondern auch eine Gelegenheit für die Bürger, aktiv am Umgang mit den städtischen Waldflächen teilzunehmen. Die Versteigerung und die Arbeit der Forstämter verdeutlichen die Wichtigkeit einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und die vielfältigen Möglichkeiten, die der Wald den Menschen bietet.