Unbekannter zerkratzt Opel auf Parkplatz in Vaihingen – Zeugen gesucht!
Unbekannter Täter beschädigte Opel in Vaihingen, potenzieller Schaden 2.500 Euro. Hinweise bitte an die Polizei.

Unbekannter zerkratzt Opel auf Parkplatz in Vaihingen – Zeugen gesucht!
Am Sonntag, den 29. Mai 2025, wurde am Parkplatz im Kopfwiesenweg in Vaihingen an der Enz ein Opel mutwillig beschädigt. Unbekannte Täter zerkratzten zwischen 15:15 Uhr und 17:00 Uhr den Lack des Fahrzeugs, was zu einem erheblichen Sachschaden von etwa 2.500 Euro führte. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg, das über diesen Vorfall berichtet, bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die Hinweise zur Aufklärung des Falls geben können, werden aufgefordert, sich mit dem Polizeirevier Vaihingen an der Enz in Verbindung zu setzen. Die Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 07042 941-0 oder per E-Mail an vaihingen-enz.prev@polizei.bwl.de.
Sachbeschädigungen, wie die in Vaihingen, fallen unter Paragraf 303 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Zerstörung, Beschädigung und unbefugte Veränderung fremden Eigentums regelt. Dies sind Antragsdelikte, was bedeutet, dass eine Verfolgung nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt. Daher müssen Geschädigte unbedingt einen Strafantrag stellen, um rechtliche Schritte einzuleiten. Dieser Antrag muss persönlich und schriftlich von dem Geschädigten eingereicht werden; anonym eingereichte Anträge sind nicht möglich. Die Frist zur Stellung eines solchen Antrags beträgt drei Monate nach Kenntnis des Schadens.
Rechtslage und Vorgehensweise bei Sachbeschädigung
Für Personen, die von Sachbeschädigung betroffen sind, ist es essentiell, den Vorfall umgehend zu melden. Relevant ist hier die Information, dass Geschädigte auch die Möglichkeit haben, sich an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht zu wenden, falls sie einen Strafantrag stellen möchten. In jedem Fall sollte der Schaden dokumentiert werden, da dies zur Klärung beiträgt.
Die Empfehlung von Experten ist eindeutig: Ein schriftlicher Strafantrag sollte immer vorgenommen werden, um den rechtlichen Rahmen für eine mögliche Verfolgung zu schaffen. Der Antrag ist kostenlos, und Antragsteller sind berechtigt, den Stand des Verfahrens jederzeit zu erfragen und werden über den Abschluss informiert.
Der Vorfall in Vaihingen an der Enz zeigt einmal mehr, wie wichtig die Mithilfe der Bevölkerung für die Aufklärung solcher Straftaten ist. Daher sollten potenzielle Zeugen nicht zögern, ihre Beobachtungen der Polizei zu melden, um den Tätern auf die Spur zu kommen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema und rechtliche Ratschläge kann auf die Website von Stark im Amt verwiesen werden, die detaillierte Richtlinien zum Umgang mit Sachbeschädigungen bereitstellt.