Bärbel Bas: Bürgergeld-Reformen bringen kaum Einsparungen für den Staat!
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas äußert sich zu neuen Bürgergeld-Sanktionen 2025 und deren Auswirkungen auf Arbeitsmarktintegration.

Bärbel Bas: Bürgergeld-Reformen bringen kaum Einsparungen für den Staat!
Am 22. Juni 2025 äußerte sich die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Deutschlandfunk über die bevorstehenden Reformen im Bürgergeld-System. Sie prognostizierte, dass die verschärften Sanktionen, die ab 2025 in Kraft treten, kaum nennenswerte Einsparungen im Bundeshaushalt mit sich bringen werden. Trotz der Rigidität der neuen Regelungen warnte Bas davor, das Ausnutzen des Systems als ein Massenphänomen zu betrachten. Ihrer Ansicht nach haben die meisten Menschen im Bürgergeld bereits genug Schwierigkeiten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Bärbel Bas plädierte für eine differenzierte Diskussion über die Situation von Leistungsempfängern. Ihr zufolge gelten die Sanktionen nur für jenen kleinen Teil, der sich weigert, an der Arbeitsmarktintegration mitzuarbeiten. Dies steht im Einklang mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Förderung von Menschen ohne Berufs- oder Schulabschluss, die Qualifizierungsmaßnahmen erhalten sollen.
Änderungen ab 2025
Ab 2025 wird das Bürgergeld-System durch wesentliche Reformen verschärft. Kritische Stimmen warnen vor sozialen Härten und einer Rückkehr zu Bedingungen, die an das frühere Hartz-IV-System erinnern. [Bürger-Geld] berichtet, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzungen bis zu 30% des Regelbedarfs ausmachen können. Diese Sanktionen betreffen beispielsweise Personen, die einen Jobcenter-Termin versäumen oder ein zumutbares Jobangebot ablehnen.
Die Regelungen sehen außerdem vor, dass die Karenzzeit für Vermögensprüfungen von zwei auf ein Jahr verkürzt wird. Ab 2025 müssen EU-Bürger fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Ziel der Änderungen ist eine aktivere Arbeitsmarktintegration.
Reaktionen auf die Reformen
- Eine 30%ige Kürzung für drei Monate bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes ohne triftigen Grund.
- Eine 30%ige Kürzung für einen Monat bei Versäumnis eines Jobcenter-Termins ohne wichtigen Grund.
- Zumutbare Arbeitswege werden definiert mit einer maximalen Fahrzeit von bis zu drei Stunden täglich.
Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass die Neuerungen darauf abzielen, nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Kritiker befürchten jedoch negative Auswirkungen auf Leistungsbezieher und sind unsicher über die Langzeitfolgen der Reformen. Die Intensivierung der Betreuung durch die Jobcenter, die häufigere Gespräche und engmaschigere Kontrollen vorsehen, stößt ebenfalls auf gemischte Resonanz.
Abschließend bleibt zu beobachten, wie die Änderungen im Bürgergeld tatsächlich wirken werden und ob die geplanten Einsparungen realisiert werden oder nicht. Die Diskussion um das Thema wird sicherlich weiter an Dynamik gewinnen. [Tixio] hebt hervor, dass Bärbel Bas eine differenzierte Sichtweise fordert, die den tatsächlichen Herausforderungen der Betroffenen Rechnung trägt.