Blitz-Anzeige in Stuttgart: Heute blitzt es an zwei Standorten!
Erfahren Sie alles über die aktuellen mobilen Blitzer in Untertürkheim am 04.07.2025 und wichtige Verkehrssicherheitsinfos.

Blitz-Anzeige in Stuttgart: Heute blitzt es an zwei Standorten!
Am heutigen 4. Juli 2025 kontrolliert die Polizei in Stuttgart insbesondere die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aktuelle Meldungen zeigen, dass es zwei Standorte für mobile Radarfallen in der Stadt gibt: die Fellbacher Straße in Untertürkheim und die Waldebene Ost in Stuttgart-Ost. Die ersten Geschwindigkeitsmessungen in der Fellbacher Straße, die in einer 50 km/h-Zone liegt, fanden am Nachmittag statt, während die Messung in der Waldebene Ost um 18:59 Uhr gemeldet wurde. Verkehrsteilnehmer sollten sich strikt an die Tempolimits halten, da Raser und Drängler mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen müssen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ahndung dieser Verstöße und sieht klare Strafen vor.
Zusätzlich betont die Polizei, dass temporäre Geschwindigkeitsmessungen im gesamten Stadtgebiet möglich sind und ständig durchgeführt werden. Diese Maßnahmen erhöhen die Verkehrssicherheit und sollen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen effektiv reduzieren. Darin besteht ein wesentliches Ziel der Blitzer: Die Reduktion von Verkehrsunfällen durch rasante Fahrweisen.
Die Technik hinter den Blitzern
In Deutschland kommen verschiedene technische Messgeräte zur Dokumentation von Verkehrsverstößen zum Einsatz. Blitzer können sowohl stationär als auch mobil installiert sein. Zu den gängigen Blitzerarten zählen Radaranlagen, Videonachfahrsysteme, sowie Laser- und Induktionsschleifenmessgeräte. Diese werden regelmäßig geeicht, um die Genauigkeit der Messungen zu sichern. Gesetzliche Vorgaben regeln zudem den Abstand zwischen Blitzer und Geschwindigkeitsbegrenzungsschild, der zwischen 75 und 250 Metern liegen muss. Für Geschwindigkeitsmessungen gelten spezielle Toleranzabzüge: Fahrzeugführer, die unter 100 km/h fahren, haben einen Abzug von 3 km/h, während bei höheren Geschwindigkeiten eine 3%-Regelung zur Anwendung kommt, die beispielsweise bei 150 km/h einen Abzug von ca. 4,5 km/h vorsieht.
Ein wichtiges Detail in der Verkehrsüberwachung betrifft das Betreiben von Geräten, die die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stören oder anzeigen. Nach § 23 StVO ist es verboten, solche Geräte wie Radarwarner oder Laserstörgeräte mitzuführen. Zwar sind Blitzer-Apps auf Handys nicht strafbar, solange sie nicht während der Fahrt genutzt werden, doch extern installierte Radarwarner, die betriebsbereit sind, gelten als strafbar.
Die Meldung von Blitzern durch Radiosender ist erlaubt, während die Verwendung von Blitzer-Apps nicht gestattet ist. Autofahrer dürfen sich gegenseitig auf Kontrollen hinweisen, jedoch nicht durch Fehler wie Lichthupe, da dies mit einer Verwarnung von 10 Euro geahndet werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Polizei in Stuttgart weiterhin konsequent gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgeht, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Autofahrer sind gut beraten, aufmerksam zu fahren und die geltenden Tempolimits zu beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.