Am Stuttgarter Landgericht hat am Anfang Mai 2025 ein erschütternder Prozess begonnen. Ein 47-jähriger Gastwirt aus Stuttgart-Heslach steht wegen des Vorwurfs des Totschlags seiner 48-jährigen Partnerin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn, die Frau während eines Streits getötet und ihren Leichnam in einer Wand in ihrer gemeinsamen Wohnung eingemauert zu haben. Der Fall erregt großes Aufsehen, da die Leiche erst Monate nach dem Verbrechen entdeckt wurde.

Die Umstände des Verbrechens sind skandalös. Laut Stuttgarter Nachrichten fanden Polizeibeamte die eingefrorene Leiche im Oktober 2024 mit Hilfe von Spürhunden hinter einer Mauer im Treppenhaus der Wohnung. Die Todesursache der Frau bleibt unklar, jedoch wurde ein Küchenmesser an der Leiche festgestellt. Unbemerkt von Angehörigen, die lange Zeit keinen Kontakt zu der Vermissten hatten, beschrieb der Angeklagte den Verwandten, dass seine Partnerin im Urlaub sei.

Der Verlauf der Ermittlungen

Die Ermittlungen führten dazu, dass der letzte Kontakt zur 48-Jährigen am 7. Juli 2024 stattfand, kurz vor ihrem Verschwinden, was den Verdacht auf den Angeklagten verstärkte. Während der Verhandlungen kam ans Licht, dass es Widersprüche in seinen Aussagen gab, unter anderem bezüglich des letzten Sichtungszeitpunkts seiner Lebenspartnerin. Zudem stellte sich heraus, dass der Chatverlauf auf seinem Mobiltelefon leer war, und auf dem stark beschädigten Handy der Frau keine Daten auslesbar waren.

  • 500 Telefonanrufe zwischen April und Juni 2024
  • Letzter Kontakt am 7. Juli 2024
  • Schwieg während des gesamten Prozesses auf Anraten seines Verteidigers

Darüber hinaus entdeckten die Beamten, dass der Angeklagte keine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte und falsche Angaben über den Aufenthaltsort seiner Partnerin machte. Ihre Bankkarte wurde in der Kneipe des Paares sichergestellt, und es gab Überweisungen mit gefälschten Unterschriften von ihrem Konto. Zudem wurde festgestellt, dass ein Handwerker eine Wand vor dem Mauerwerk eingebaut hatte, um den schrecklichen Geruch zu verbergen.

Die Reaktionen des Angeklagten

Das Verhalten des Angeklagten nach dem Verschwinden der Frau wird als besonders befremdlich wahrgenommen. Er reagierte emotionslos und desinteressiert auf die Todesnachricht und nannte zwei mögliche Täter, die seiner Meinung nach die Leiche platziert haben sollen. Trotz seiner Alkoholkonsumierung wurde von einem Sachverständigen festgestellt, dass er voll schuldfähig ist.

Die Verhandlung ist von hoher Intensität geprägt, und es wurden bereits sieben Zeugen gehört, darunter auch der erwachsene Sohn der Getöteten. Die nächsten Verhandlungstage sind geplant, wobei das Gericht zunächst acht Termine angesetzt hat. Plädoyers werden am 25. Juni 2025 erwartet, das Urteil könnte am 26. Juni fallen. Laut SWR könnte eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren drohen, im Falle eines besonders schweren Verbrechens ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.

Die traurigen Umstände dieses Falles werfen einen Schatten auf die Stadt Stuttgart und lassen die Menschen nach Antworten suchen. Die schockierenden Details der Ermittlungen und die Ungewissheit um den wahren Hergang lassen alle Beteiligten und die Öffentlichkeit in einem Zustand der Traurigkeit und Empörung zurück.