Die Stadt Stuttgart verzeichnet einen Rückgang der Zahl der geflüchteten Personen, die untergebracht werden müssen. Laut aktuellen Informationen wird die Prognose des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg auch weiterhin niedrige Zahlen erwarten. Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper hat angekündigt, dass die Stadt auf die Unterbringung von Flüchtlingen in mehreren Stadtteilen verzichten kann.
Betroffen sind folgende Standorte: Stuttgart-Feuerbach (Feuerbacher-Tal-Straße), Stuttgart-Degerloch (Guts-Muths-Weg), Stuttgart-Möhringen (Lautlinger Weg) und Stuttgart-Plieningen (Leypoldtstraße). Die Räumung des Standorts Am Röhrlingweg in Stuttgart-Schönberg soll im Februar 2026 beginnen und im März 2026 abgeschlossen sein. Die Flüchtlingsunterkunft in Weilimdorf (Holderäckerstraße 35) ist für eine Räumung bis Oktober 2027 vorgesehen.
Ziel der Stadtregierung
Das vorrangige Ziel der Stadt Stuttgart ist die Reduzierung der Zahl der untergebrachten Geflüchteten im Stadtbezirk. Aktuell sind mehr als 8700 geflüchtete Personen in Stuttgart untergebracht. Bis Ende 2026 soll diese Zahl jedoch auf rund 7500 sinken. Ab 2029 plane das Land zudem die Eröffnung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung für geflüchtete Personen.
Die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland erfolgt gemäß dem Asylgesetz (AsylG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Baden-Württemberg gilt darüber hinaus das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Regelungen schreiben vor, dass die Mehrheit der aufgenommenen Personen Asylsuchende sind, die nach dem Asylgesetz des Bundes aufgenommen werden müssen. Außerdem werden auch Personen aus humanitären oder politischen Gründen berücksichtigt.
Aufnahmesystem in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete, das die Erstaufnahme, vorläufige Unterbringung und die kommunale Anschlussunterbringung umfasst. Ankommende Asylsuchende werden zuerst in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen registriert. Geflüchtete aus der Ukraine, die kein Asylverfahren durchlaufen, können direkt in die vorläufige Unterbringung gehen oder ebenfalls in der Erstaufnahme untergebracht werden.
Die Verteilung aus der Erstaufnahme in andere Unterkünfte erfolgt nach einem Schlüssel, der sich an dem Bevölkerungsanteil der jeweiligen Stadt- und Landkreise orientiert. Für Asylsuchende endet die vorläufige Unterbringung spätestens nach 24 Monaten, während Personen aus humanitären Aufnahmen maximal sechs Monate vorläufig untergebracht werden.
Die Verantwortung für die Steuerung der Aufnahme von Asylsuchenden liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK), das die Zuweisung von Asylbewerbern an die Stadt- und Landkreise übernimmt. So wird die Fortschreibung der Kapazitäten und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gesichert, um sowohl den Geflüchteten als auch den Gemeinden gerecht zu werden.
Weitere Details zu den Regelungen und Prozessen rund um die Flüchtlingsaufnahme finden sich auf den offiziellen Seiten, darunter Landesregierung Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Baden-Württemberg.
Die Entwicklungen in Stuttgart zeigen einen klaren Trend hin zu einer strukturierten und zielgerichteten Flüchtlingsunterbringung, die den aktuellen Herausforderungen und Gegebenheiten Rechnung trägt.