Am 21. Juni 2025 hat der Gemeinderat von Stammheim die Durchführung von Windmessungen auf gemeindeeigenem Gebiet abgelehnt. Hintergrund dieser Entscheidung ist das in Stammheim gelegene größte Wind-Eignungsgebiet des Kantons Zürich, der Stammerberg. Die geplanten Maßnahmen sehen vor, 120 hohe Masten zur Messung des Windpotenzials in fünf Zürcher Gemeinden, einschließlich Stammheim, zu errichten. Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung mit dem Schutz bedrohter Tierarten, der ärztlichen Wasserversorgung, dem geschützten Ortsbild sowie der Zufahrt zur Gemeinde. Zudem möchte er keine Schritte zur Genehmigung von Windanlagen unternehmen, bevor nicht der Kantonsrat über den Richtplan entschieden hat.
In dieser umstrittenen Angelegenheit respektieren die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) die Haltung der Gemeinde, weisen jedoch darauf hin, dass private Eigentümer dennoch Windmessungen durchführen können. Es sind bereits Gespräche zwischen Zürich Wind, einem Zusammenschluss der Energieunternehmen Stadtwerk Winterthur, EWZ (Stadt Zürich) und EKZ, sowie privaten Grundstückseigentümern im Gange, um mögliche Windmessungen zu koordinieren. Es ist wichtig zu betonen, dass Windmessungen nicht den Bau eines Windparks bedeuten, sondern primär der Ermittlung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Projekts dienen, wie Tagesanzeiger berichtet.
Schutz der Natur und Kultur
Der Stammerberg zeichnet sich nicht nur durch seine topographischen Gegebenheiten aus, sondern ist ebenfalls als BLN*-Objekt national geschützt. In einer Umgebung, die vom Bundesinventar der schützenswerten Landschaften und Naturdenkmäler sowie von ISOS-geschützten Siedlungen geprägt ist, ist der Stammerberg als «Kulturerbelandschaft Stammerberg» vom Kanton geschützt. Zu den umliegenden Dörfern, die eine hohe Dichte an intakten Fachwerkbauten aufweisen, gehören Ober- und Unterstammheim sowie Waltalingen, Guntalingen und Nussbaumen.
Das Gebiet hat auch hohe ökologische Bedeutung, da es eine wesentliche Wasserquelle für die umliegende Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe darstellt, wobei das Quellwasser fast 100 % des Verbrauchs der Gemeinde Stammheim abdeckt. Experten warnen, dass der Bau von Windkraftanlagen die Grundwasserströme und somit die Wasserversorgung erheblich gefährden könnte. Ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission wäre notwendig gewesen, um die Interessen abzugleichen, jedoch ist unzureichende Sachverhaltsklärung vorangegangen, die eine bundesrechtskonforme Interessenabwägung verhindert hat, so Gegenwind Wyland.
Ökologische Bedenken
Die ökologischen Bedenken gehen über die Wasserversorgung hinaus. Es gibt Hinweise auf verschiedene nationale prioritäre Brutvogelarten, die in der Umgebung leben, darunter Feldlerche, Baumfalke, Habicht, Rotmilan und weitere. Zudem existieren keine ausreichenden Untersuchungen zu Zugvögeln und anderen Arten, die potenziell durch Windkraftanlagen gefährdet sein könnten. Obwohl das Gebiet von Arten wie den Großen Mausohren, einer besonders geschützten Fledermausart, bewohnt wird, gab es bislang keine spezifischen Untersuchungen zur Ansiedlung dieser Tiere.
Zusammenfassend steht das Wind-Eignungsgebiet Stammerberg nicht nur im Mittelpunkt energetischer Überlegungen, sondern vor allem im Spannungsfeld zwischen Umweltschutz, Wasserversorgung und kulturellem Erbe. Das politische und öffentliche Interesse an den Entwicklungen in Stammheim bleibt hoch, während die Entscheidung des Gemeinderats als wichtiger Schritt in der Debatte um Windenergie im Kanton Zürich gewertet wird.