Stammheim-Prozess: Verteidiger im Fadenkreuz der Justiz!

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Am 11.09.1975 wurden Fotos des Stammheim-Prozesses gegen die RAF veröffentlicht, was Fragen zur Justiz aufwarf.

Am 11.09.1975 wurden Fotos des Stammheim-Prozesses gegen die RAF veröffentlicht, was Fragen zur Justiz aufwarf.
Am 11.09.1975 wurden Fotos des Stammheim-Prozesses gegen die RAF veröffentlicht, was Fragen zur Justiz aufwarf.

Stammheim-Prozess: Verteidiger im Fadenkreuz der Justiz!

Fotografien aus dem spektakulären Baader/Meinhof-Prozess in Stuttgart-Stammheim haben am heutigen 11. September 2025 erneut für Aufsehen gesorgt. Diese Aufnahmen, die während der Verhandlung gegen die Führung der Roten Armee Fraktion (RAF) gemacht wurden, wurden kürzlich veröffentlicht und zeigen einen Einblick in den damals stark umstrittenen Prozess. Der Artikel in der Illustrierten „Quick“, der einen vierseitigen Bericht über die Verhandlung enthielt, sorgt derzeit für hitzige Diskussionen über die juristischen Rahmenbedingungen und die Wahrung der Rechte der Angeklagten. Otto Schily, Verteidiger von Gudrun Ensslin, äußerte seine Bedenken insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung der Fotos, die in Deutschland in Gerichtssälen strikt untersagt ist.

Schily, der sich gegen die sogenannte „heimliche Duldung“ der Fotos wandte, stellte die Frage, ob die Bundesanwaltschaft hier eine Verantwortung trage. Richter Theodor Prinzing wies jedoch diese Unterstellung entschieden zurück. Der Wortwechsel zwischen Schily und Prinzing zog sich über mehr als eine halbe Stunde, bevor Schily einen Antrag auf eine Pause stellte, der ihm gewährt wurde. Anschließend stellte er einen Befangenheitsantrag gegen Prinzing, der jedoch ohne Erfolg blieb. Umso mehr ist die Verteidigungsstrategie der RAF-Anwälte und die Darstellung des Prozesses als „politische Justiz“ zu verstehen, die durch zahlreiche rechtliche Einschränkungen geprägt war.

Rechtsstaatliche Einschränkungen

Die Abhörmaßnahmen, die im Rahmen der Abhöraffäre von Stammheim 1975 und 1976 durchgeführt wurden, sorgen ebenfalls für einen Schatten über den Prozess. Ziel dieser verfassungswidrigen Abhöraktionen war die Kontrolle von Gesprächen zwischen Strafverteidigern und RAF-Häftlingen. Genehmigt durch Manfred Schüler, den Chef des Bundeskanzleramts, wurden diese Abhöranlagen installiert, um zu verhindern, dass inhaftierte Mitglieder der RAF Geiselnahmen und Gewaltakte steuerten. Trotz dieser fragwürdigen Taktik konnten keine Beweise gefunden werden, um die Verdachtsmomente zu erhärten. Dies führte dazu, dass die Verteidiger, darunter auch Schily, sich aus dem Verfahren zurückzogen und auf eine Aussetzung des Verfahrens drangen, was jedoch abgelehnt wurde.

Die Rechtslage während des Stammheim-Prozesses war von gravierenden Eingriffen in die Rechte der Verteidigung geprägt. Innerhalb von vier Jahren wurden sechs Gesetze erlassen, die 27 Einschränkungen für die Verteidigung und mehrere Erleichterungen für die Staatsanwaltschaft enthielten. Dies beinhaltete unter anderem das Verbot der Mehrfachverteidigung sowie die Durchführung von Prozessen in Abwesenheit der Angeklagten. Diese Maßnahmen isolierten die Angeklagten erheblich und schwächten die Verteidigung drastisch, da die politische Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten als Unterstützung der RAF galt. Besuche wurden durch Trennscheiben behindert und es gab umfassende Kontrollen, die die Anwälte entwürdigten.

Erinnerung und Aufarbeitung

Die Verurteilungen im Anschluss an den fast zwei Jahre dauernden Stammhin-Prozess sind auch durch die damaligen Abhöraktionen gefährdet worden. Ingesamt stellt der Prozess eine dunkle Zeit in der deutschen Rechtsgeschichte dar, die sowohl juristische als auch gesellschaftliche Diskussionen anstoßen hat. Während Otto Schily nach dem Urteil ein höheres Honorar forderte, blieb die Aufarbeitung der Geschehnisse und der rechtlichen Rahmenbedingungen bis heute ein kontroverses Thema. Der 2. Strafsenat lehnte Schilys Forderung nach einem Nachschlag ab, da seiner Meinung nach häufige Abwesenheit vorlag. Damit bleibt auch die Frage der Verantwortung für die verworrenen Zustände im Prozess weiter aktuell.

Die zukünftige Diskussion über die Aufarbeitung der Stammheim-Ereignisse wird sicherlich auch von dem neu aufgeflammten Interesse an den Fotografien und Berichten zu diesem Fall geprägt werden. Die Auseinandersetzung mit der RAF und den damit verbundenen staatlichen Reaktionen bleibt ein essenzieller Teil der deutschen Geschichte.