Geheime RAF-Solidarität: Hamburger planten Brandanschlag in Verden!
Prozess in Verden: Zwei Hamburger planten Brandanschlag zur Solidarität mit ehemaligen RAF-Terroristen. Urteil am 13. Oktober.

Geheime RAF-Solidarität: Hamburger planten Brandanschlag in Verden!
Im derzeit laufenden Prozess am Landgericht Verden stehen zwei Hamburger Männer im Alter von 36 und 38 Jahren wegen eines geplanten Brandanschlags vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich im Oktober 2018 verabredet zu haben, um ein „starkes und auch militantes Zeichen“ gegen die Verfolgung ehemaliger RAF-Terroristen zu setzen. Das geplante Ziel ihrer Aktion war das ehemalige „Meyer-Gebäude“, in welches die Staatsanwaltschaft 2023 umziehen wollte. Jedoch wurde der Brandanschlag von einer Polizeistreife verhindert, die das Trio auf frischer Tat ertappte, als sie maskiert und mit Benzinflaschen in Verden unterwegs waren. Bei der Kontrolle fanden die Ermittler zudem Benzin, Anzünder, Feuerzeuge und ein verbotenes Pfefferspray. Ein mutmaßliches Bekennerschreiben, das Solidarität mit ehemaligen RAF-Terroristen ausdrückt, wurde bei Durchsuchungen ihres Autos und ihrer Wohnungen in Hamburg sichergestellt, wie stern.de berichtet.
Die Angeklagten gestanden in ihren Aussagen, ein Zeichen setzen zu wollen, trugen jedoch vor, dass sie niemals beabsichtigt hatten, ein Haus anzuzünden. Stattdessen behaupteten sie, Autoreifen auf der Straße niederbrennen zu wollen. Ihr Bekennerschreiben endete mit den Worten: „Von einem Funken der Solidarität zu einem Funken der Hoffnung“, das verdeutlicht, dass sie sich durch ihr Handeln mit den ehemaligen RAF-Terroristen identifizieren wollten. Zu den verfolgten Personen zählen die in den Medien oft genannten Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit vielen Jahren gegen diese Personen, die im Zusammenhang mit 13 Raubüberfällen zwischen 1999 und 2016 circa 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Rechtslage und drohende Strafen
Im Prozess fordert die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro pro Angeklagtem. Die Verteidigung plädiert zwar auf eine nicht bezifferte Geldstrafe, doch das Urteil soll erst am 13. Oktober verkündet werden. Bei einer Verurteilung könnte unter bestimmten Bedingungen tatsächlich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich sein. Ungeklärt bleibt das Schicksal eines dritten Angeklagten, der nicht im Gericht erschien, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. In der Öffentlichkeit wird darüber spekuliert, dass ihm möglicherweise Geldstrafen oder sogar Untersuchungshaft drohen könnten. Die Situation lässt sich auch im Kontext einer intensiven Fotoaufruf-Aktion zur Festnahme ehemaliger RAF-Terroristen seit 2015 sehen, bei der Klette bereits im Februar 2024 in Berlin gefasst wurde.
Die Ermittlungstätigkeiten rund um die ehemaligen RAF-Terroristen verdeutlichen nicht nur die nachhaltigen Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, sondern auch die anhaltenden Spannungen in der Gesellschaft im Hinblick auf die Rehabilitierung vergangener Taten. Die Angeklagten sehen ihr Vorhaben als politisches Signal, während die Justiz eine klare Grenze zwischen politischem Protest und strafbarem Handeln zieht, was den Prozess noch weiter anheizt.
Mit der Entscheidung des Gerichts am 13. Oktober wird ein weiterer bedeutender Schritt im Umgang mit der RAF-Vergangenheit und den Versuchen der heutigen Generationen, sich mit diesen dunklen Kapiteln der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen, erwartet. Denn die Frage bleibt: Wo hört politischer Protest auf und wo beginnt das strafbare Verhalten? Hier wird sich zeigen, wie der Rechtsstaat auf diese Herausforderungen reagiert, während das öffentliche Interesse an den Prozessen weiter steigt.
Für weitere Informationen können Sie den Artikel von Welt.de konsultieren.