Die Hochschule Esslingen steht weiterhin im Fokus der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Ermittlungen richten sich gegen rechtswidrige Zahlungen von Leistungsbezügen an Professoren, die bis ins Jahr 2008 zurückreichen. Dies berichtet die Esslinger Zeitung.

Im Jahr 2022 räumte die Hochschule ein, dass unter dem damaligen Rektor Bernhard Schwarz in insgesamt 52 Fällen Leistungsbezüge ohne ausreichende Prüfung gewährt wurden. Diese unzulässigen Zahlungen summieren sich auf etwa 1,6 Millionen Euro. Der Verdacht auf solche Unregelmäßigkeiten tauchte erstmals im Oktober 2021 auf und führte zu einer umfassenden Überprüfung der Besoldungspraktiken an der Hochschule.

Ermittlungen und Rückforderungen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begannen im Januar 2022 und dauern nach wie vor an, ein Abschluss ist derzeit nicht in Sicht. Trotz der rechtswidrigen Zahlungen wurden jedoch keine Rückforderungen an die betroffenen Professoren erhoben. Die Hochschule kam zu dem Schluss, dass die Zahlungen rechtmäßig gewesen seien und informierte die Professoren sowohl schriftlich als auch in persönlichen Gesprächen über die Situation. Laut Teckbote bestätigte Kanzlerin Heike Lindenschmid die rechtswidrigen Vergaben unter dem damaligen Rektorat und wies darauf hin, dass auch ein Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst an dieser Aufarbeitung beteiligt ist.

Die Hochschule sieht die Voraussetzungen für die bewilligten Leistungsbezüge als gegeben an. In diesem Zusammenhang äußerte das Wissenschaftsministerium, dass 40 rechtswidrig erhöhte Berufungsleistungsbezüge keine Korrekturen erforderten und keine Rückzahlungen durch die Professoren erforderlich sind. Wissenschaftsministerin Petra Olschowski lobt die Aufarbeitung und die Prüfungen, die seit 2017 im Rahmen stichprobenhafter Kontrollen durchgeführt wurden.

Rechtsrahmen für Leistungsbezüge

Die Vergabe von Leistungsbezügen ist im wissenschaftlichen Bereich sowie in anderen Berufen ein wichtiger Bestandteil der Besoldungsstruktur. Diese basiert auf verschiedenen Kriterien wie Qualifikation und Leistungen in Forschung, Weiterbildung und Lehre. Das Thema der Besoldung von Professoren wird auch durch juristische Rahmenbedingungen beeinflusst, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012, das die Besoldung der Professoren in der Besoldungsgruppe W2 als verfassungswidrig einstufte. Dies führte zu einem verstärkten Fokus auf ein „amtsangemessenes Alimentationsniveau“ und die Anforderungen an leistungsbezogene Elemente wurden in der Kultusministerkonferenz ausführlich diskutiert. Mehr Informationen hierzu sind auf der Seite der Kultusministerkonferenz zu finden.

Die fortwährenden Ermittlungen und die damit verbundenen Diskussionen zu den Vergabepraxen an der Hochschule Esslingen machen deutlich, dass die Thematik um Leistungsbezüge im Hochschulsektor weiterhin von hoher Relevanz ist und transparent gehandhabt werden muss.