Im „Reichsbürger“-Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart gibt es erste Gespräche über eine mögliche Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und drei von neun Angeklagten. Diese Angeklagten, darunter Markus L. aus Reutlingen, Matthias H. aus Rottenburg und Markus H. aus dem Ortenaukreis, haben Interesse an Gesprächen signalisiert. Die übrigen sechs Angeklagten lehnen eine Verständigung ab. Eine Einigung nach § 257c Strafprozessordnung würde bedeuten, dass die Angeklagten ein Geständnis ablegen und das Gericht zugleich eine Obergrenze für die Strafe festlegen könnte. Ob es zu einer Einigung kommt, ist jedoch noch unklar. Bis zum 11. Februar müssen die Angeklagten und ihre Verteidigung ihre Vorstellungen zur Verständigung mitteilen, während die Beweisaufnahme weiterhin läuft.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein und zur sogenannten „Gruppe Reuß“ zu gehören, die einen politischen Umsturz in Deutschland geplant haben soll. Insbesondere Markus L. ist zusätzlich wegen versuchten Mordes angeklagt, da er im März 2023 auf SEK-Beamte geschossen haben soll. Der Prozess, der seit Ende April 2024 läuft, hat bereits Verhandlungstermine bis Mitte Januar 2027 festgelegt.

Verstorbene Unterstützerin der Reichsbürger

Ein weiterer tragischer Aspekt des Prozesses ist der Tod von Hildegard L., die als spirituelle Wahrsagerin der „Reichsbürger“ um Prinz Reuß vorgesehen war. Generalbundesanwalt Jens Rommel sah sie als Teil des engsten Kreises der „Reichsbürger“-Verschwörer. Hildegard L. sollte „Ministerin für Transkommunikation“ werden, die Verantwortung für „Spiritualität“ im Deutschen Reich übernehmen sollte. Ihr Verfahren wurde im Sommer von dem der anderen Angeklagten abgetrennt, da sie schwer chronisch erkrankt war. Ihre Erkrankung hätte Probleme für das Münchner Verfahren verursacht. Während ihrer Untersuchungshaft musste sie sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Über die Haftbedingungen äußerte sich ihr Verteidiger, Marc Jüdt, kritisch und stellte Strafanzeige gegen die verantwortlichen Ärzte, da sie einen Schlaganfall in der Haft übersehen hatten. Hildegard L. starb Ende September in einem Krankenhaus, was die Staatsanwaltschaft in Augsburg bestätigte. Der Strafverteidiger eines anderen Angeklagten, Tim G., beantragte zudem die Beschlagnahmung der Leiche von Hildegard L. sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung, da er befürchtete, dass ihre Aussagen im Prozess möglicherweise unverwertbar seien. Der Antrag wurde jedoch von der Vorsitzenden Richterin zurückgewiesen und die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstag vertagt.

Radikalisierung unter Reichsbürgern

Die „Reichsbürger“-Bewegung ist ein Phänomen, das bis Mitte der 2010er-Jahre in Deutschland wenig Beachtung fand. Doch Vorfälle wie die Zwangsräumung in Reuden und ein Schusswechsel in Georgensgmünd haben die Aufmerksamkeit auf die Szene gelenkt. Milieus von Souveränist:innen gelten als potenzielle Gefahren für die demokratische Grundordnung. Ihr Verhalten reicht von Steuerverweigerung bis hin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurden 2023 rund 25.000 Souveränist:innen in Deutschland gezählt, wobei etwa 10% als „gewaltorientiert“ gelten.

Um die Radikalisierung zu verstehen, sind mehrere Faktoren relevant, darunter persönliche Missstände und die Einbettung in eine Ideologie. Behörden sind gefordert, Warnsignale für Gewalt ernst zu nehmen und Kommunikationsstrategien zu entwickeln, um deeskalieren zu können. In diesem Kontext ist die Berichterstattung über den laufenden Prozess in Stuttgart und die Vielzahl an Komplikationen rund um die „Reichsbürger“-Szene ein wichtiger Schritt zur Sensibilisierung für dieses Phänomen.