Am 31. Januar 2026 stehen in Stuttgart die sogenannten „Ulm 5“ vor Gericht. Fünf Personen, die im September 2025 in die Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrangen sind, vertreten die Auffassung, sie hätten gerechtfertigte Nothilfe geleistet. Ihre Verteidigung argumentiert, dass ein rechtfertigender Notstand vorgelegen habe, da Elbit Systems an den völkerrechtswidrigen Handlungen im Gaza-Konflikt beteiligt sei. Die Bundesregierung sieht sich dabei der Kritik ausgesetzt, ihre völkerrechtlichen Pflichten durch die Duldung des Unternehmens zu missachten. Der Prozess wird als eine Möglichkeit betrachtet, um festzustellen, dass die Aktion als politischer Protest legitim ist, insbesondere angesichts der anhaltenden Tragödien im Gazastreifen. Junge Welt berichtet, dass die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert wird, Ermittlungen gegen Elbit Systems einzuleiten.

Der Verhandlungsort Stammheim weist eine besondere politische Bedeutung auf und wird von vielen als ein Ort betrachtet, an dem die Kriminalisierung von Protesten eine lange Geschichte hat. Kritisiert wird auch die Art, wie die Untersuchungshaft der Mandantin behandelt wird. Es wird bemängelt, dass ihre Haftbedingungen extrem verschärft sind, einschließlich einer stark eingeschränkten Kommunikations- und Lesefreiheit.
Die rechtlichen Vertreter der Mandant*innen betonen, dass die Haft nicht im Verhältnis zu den Vorwürfen steht. Ein zentraler Punkt ihrer Argumentation ist, dass die Beteiligten während der Tat selbst gefilmt haben und sich dem Festnahmeprozess widerstandslos unterzogen haben.

Politischer Protest und rechtliche Auseinandersetzung

Auf den Vorfall folgte ein Protestcamp in Ulm, nur zwei Wochen nach der Tat. Bei dieser Gelegenheit forderten die Verteidiger*innen der „Ulm 5“ eine umfassende Untersuchung der Aktivitäten von Elbit Systems in Deutschland, die möglicherweise Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Genozid in Gaza umfassen. Elbit Systems, der größte israelische Rüstungskonzern, liefert nicht nur militärische Systeme, sondern auch zivile Sicherheitsanwendungen und hat demonstrierterweise vom Konflikt in Gaza profitiert. Während der Protestaktionen wurden Palästinafahnen gezeigt und Banner mit der Aufschrift „Palestine Action“ präsentiert. nd-aktuell vermerkt, dass die Polizei bei diesen Aktionen das Gebäude umstellte und mehrere Personen festnahm, was die Intensität des Polit-Protests unterstreicht.

Darüber hinaus wird im Kontext der globalen Aufrüstung und deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt alarmierend darauf hingewiesen, dass die Rüstungsindustrie zum Klimawandel und zu umfassenden Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Der militärische Sektor ist für einen signifikanten Teil der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Obgleich das Kyoto-Protokoll von 1997 verbindliche Zielwerte zur Reduktion von Treibhausgasen festlegte, bleiben militärisch bedingte Emissionen unberücksichtigt, was die Transparenz in diesem Sektor erheblich einschränkt. Das Potential der Rüstungsproduktion, das durch den Menscheit bedrohende Klima zunehmend zu verschärfen, wird von Amnesty thematisiert, und zeigt, wie eng Rüstungsfragen mit weltweiten Krisenszenarien verknüpft sind.

Zusammenfassend zeigt der Prozess nicht nur die Frage von Recht und Unrecht im spezifischen Fall der „Ulm 5“, sondern beleuchtet auch die tiefgründige Problematik der Rüstungsindustrie und ihre Verwicklungen in globale Konflikte, die sowohl menschliches Leid hervorrufen als auch die Umwelt gefährden. Der Ausgang des Verfahrens könnte daher weitreichende Konsequenzen für zukünftige Protestaktionen und das Verständnis von politischem Widerstand in Deutschland haben.