In einem dramatischen Vorfall, der sich im Juli 2025 in Stuttgart-Ost ereignete, wurde ein 29-Jähriger von einem Polizisten erschossen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun das Ermittlungsverfahren gegen den betreffenden Beamten abgeschlossen und die Schussabgabe als rechtmäßig eingestuft. Laut der Behörde handelte der Polizist in Notwehr, was durch ein Video eines Nachbarn, das den Vorfall dokumentierte, unterstützt wird (Tagesschau).

Im Video ist zu sehen, wie der Polizist mit gezogener Waffe den Mann auffordert, die Hände hinter den Rücken zu bringen und warnt: „oder ich schieße“. Der Verdächtige springt über eine Absperrung, bevor ein Schuss fällt und er zu Boden sinkt. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Polizist den Tatverdächtigen von vorne traf, was darauf hindeutet, dass dieser nicht floh, sondern aktiv auf den Beamten zuging.

Details des Vorfalls

Die genauen Umstände des Schusses wurden durch die Auswertung des Videos weiter untersucht. Reporter und Einsatztrainer der Polizei analysierten die Aufnahmen, um die Abläufe genau nachzuvollziehen. Das Video zeigt die Dunkelheit der Nacht, die durch Straßenlaternen sowie durch eine Taschenlampe des Polizisten beleuchtet wird. Der Beamte, der eine Dienstpistole (P2000 V2, Kaliber 9 mm) trug, warnte den Verdächtigen mehrmals, bevor es zur Schussabgabe kam (Stuttgarter Nachrichten).

Der Vorfall ereignete sich nur 0,55 Sekunden nachdem der Verdächtige den Zaun überwunden hatte. Der Beamte, der während des Vorfalls zurückwich, um Abstand zu gewinnen, wurde von einem zweiten Polizisten unterstützt, der 17,59 Sekunden nach dem Schuss ins Bild kam und Anweisungen gab. Es gab zudem Berichte über eine vorangegangene gewalttätige Auseinandersetzung in der Nähe, was die Situation zusätzlich belastete.

Rechtliche Grundlagen der Notwehr

Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei sind im Notwehrrecht verankert. Gemäß § 32 StGB muss eine Notwehrhandlung bestimmten Voraussetzungen genügen. Die Situation wird im Allgemeinen als Notwehrlage betrachtet, wenn ein gegenwärtiger Angriff abgewendet werden soll. Die Polizei darf Schusswaffen nur nach dem Ultima-Ratio-Prinzip einsetzen, wobei enge Grenzen gelten (Jura Online).

In diesem Fall wurde die Schussabgabe des Polizisten als gerechtfertigt erachtet, da die Umstände des Vorfalls darauf hinwiesen, dass der Beamte sich in einer Notwehrsituation befand. Die Ermittlungen führten zu der Erkenntnis, dass die Schüsse zur Gefahrenabwehr oder bei der Verfolgung eines Tatverdächtigen abgegeben wurden, wobei das Vorgehen des Beamten insgesamt als lehrbuchmäßig bewertet wurde.