In Stuttgart-Weilimdorf steht eine neue Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Geflüchtete in den Startlöchern. Diese Einrichtung soll im regulären Betrieb bis zu 1.300 Menschen unterbringen, mit der Möglichkeit, in Notfällen bis zu 1.800 Personen zu beherbergen. Die Pläne sind jedoch nicht unumstritten, und Anwohner in Stuttgart-Hausen äußern zunehmend Bedenken. Insbesondere Jürgen und Elisabeth Wolf machen auf die bereits bestehende hohe Dichte an Flüchtlingsunterkünften in der Umgebung aufmerksam und kritisieren die Verteilung der Geflüchteten.

Die Einwohnerzahl von Stuttgart-Hausen liegt laut offiziellen Zahlen von Ende 2023 bei mehr als 3.200. Bürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) bestätigt, dass Weilimdorf im Vergleich zu anderen Stadtteilen mehr Geflüchtete beherbergt. Gleichzeitig stehen bis 2027 etwa 800 städtische Plätze für Flüchtlinge zur Disposition, da ein Mietvertrag ausläuft. Stuttgart genießt zudem das „LEA-Privileg“, das die Anzahl der in städtischen Unterkünften untergebrachten Geflüchteten um 260 Personen reduziert. Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) lehnt die LEA auf Stadtgebiet ab und betont, dass die Entscheidung letztlich beim Ministerium der Justiz und für Migration liegt.

Gesprächsbedarf und Bürgerbeteiligung

Das Land prüft seit 2024 die Ansiedlung der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Weilimdorf. Im Haushalt sind bereits Millionen für dieses Vorhaben eingeplant. Der Bezirksbeirat hat im August 2024 in einem offenen Brief an Ministerin Marion Gentges (CDU) Forderungen gestellt und ein Gespräch gefordert. Eine erste Petition gegen die geplante Einrichtung wurde im Oktober 2024 eingereicht, eine weitere befindet sich derzeit in Online-Abstimmung. Die Wirtschafts- und Industrievereinigung Stuttgart e.V. plant ein Treffen am 25. Februar, um mögliche Schritte zu diskutieren.

Die Bedenken der Anwohner sind vielschichtig. Einige berichten von einer Überforderung durch die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte, die sich auf Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen auswirken. Die geplante Asylunterkunft soll nur 500 Meter von einer bereits bestehenden Unterkunft entfernt sein. Der Bezirksbeirat fordert zudem, dass die Platzzahl der neuen LEA auf die Gesamtzahl der Geflüchteten im Stadtbezirk angerechnet wird. Der genaue Standort der LEA ist noch nicht festgelegt; mehrere Gebäude im Gewerbegebiet stehen zur Diskussion.

Finanzierung und Planung

Im Landeshaushalt sind 165 Millionen Euro für Grunderwerb und Flüchtlingsunterbringung eingeplant. Für die Anmietung sind 240 Millionen Euro für 2025 und 259 Millionen Euro für 2026 vorgesehen. Die geplante Einrichtung soll verschiedene Bereiche umfassen, darunter eine Krankenstation, Kinder- und Jugendbetreuung sowie Aufenthaltsbereiche. Die Eröffnung wird frühestens für 2029 erwartet. Das Ministerium plant, Dialoge mit den Anwohnern zu führen, um deren Anliegen und Vorschläge zu berücksichtigen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden in Deutschland erfolgt gemäß dem Asylgesetz (AsylG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Baden-Württemberg gilt zusätzlich das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die ersten Anlaufstellen für Asylsuchende sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs). Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt, während das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) landesweite Steuerungsaufgaben übernimmt, einschließlich der Zuweisung von Asylbewerbern in Stadt- und Landkreise.

Die Entwicklungen rund um die LEA in Stuttgart-Weilimdorf zeigen, wie komplex und vielschichtig das Thema der Flüchtlingsunterbringung ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt und das Land auf die Bedenken der Anwohner reagieren werden und welche Veränderungen sich in den kommenden Jahren ergeben.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die SWR Aktuell oder die Stuttgarter Nachrichten.