Die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Kornwestheim ist seit etwa einem Jahr in Betrieb und beherbergt derzeit mehr als 100 Geflüchtete. Diese sind in einem ehemaligen Eisenbahnerwohnheim untergebracht. Die EA ist durch einen Zaun und eine Sicherheitsschleuse gesichert, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Im Durchschnitt verbringen die geflüchteten Menschen hier etwa drei Monate, maximal jedoch sechs Monate, während sie auf die Ergebnisse ihres Asylverfahrens warten. Stuttgarter Nachrichten berichtet: Der Alltag in der EA ist überraschend ruhig, selbst wenn 80% der Bewohner anwesend sind.

Unter den Bewohnern befinden sich 22 Kinder unter zwölf Jahren und zwölf Teenager. Für diese kleinen Gäste wird eine spezielle Betreuung angeboten, die sowohl spielerisches Lernen als auch die Vorbereitung auf den deutschen Schulalltag umfasst. Darüber hinaus sorgt die Kantine der EA dafür, dass dreimal täglich frisch zubereitetes Essen bereitsteht, bei dem es mehrere Essensalternativen gibt.

Betreuung und Bildung

Erwachsene in der Einrichtung haben die Möglichkeit, an Volkshochschulkursen teilzunehmen, die sehr gefragt sind und oft mit einer Warteliste verbunden sind. Trotz der vielen Möglichkeiten müssen die Bewohner in ihrer Bewegungsfreiheit Einschränkungen hinnehmen. Sie erhalten lediglich ein kleines Taschengeld und dürfen den Landkreis nicht verlassen. Beliebte Ausflugsziele sind die Begegnungscafés in der Umgebung.

Die EA bietet zudem eine spezielle Beratungsstelle, die den Bewohnern bei Fragen rund um Behörden und Abläufe in Deutschland zur Seite steht. Auch die Gesundheitsversorgung der Bewohner ist ein wichtiger Aspekt: Eine Krankenstation ist vorhanden, und regelmäßig kommen Arzt und Psychologen zur Behandlung. Die Gesundheitsversorgung wird vom Regierungspräsidium übernommen. Interessanterweise erfolgt die Verständigung häufig in Türkisch, da viele Bewohner diese Sprache sprechen.

Rechtsgrundlagen zur Unterbringung

Bei Ankunft in der Aufnahmeeinrichtung werden Asylsuchende erkennungsdienstlich behandelt und erhalten einen Ankunftsnachweis sowie eine Aufenthaltsgestattung, die bis zum Abschluss des Asylverfahrens gilt. Dies ist wichtig, da Asylsuchende in der Regel maximal 18 Monate in einer Aufnahmeeinrichtung verweilen dürfen, wobei Familien mit minderjährigen Kindern jedoch meist nach sechs Monaten umgesiedelt werden. Integrationsbeauftragte.de stellt fest, dass sie während ihres Aufenthalts Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Gemäß dem AsylbLG haben geflüchtete Personen Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die in den ersten 36 Monaten akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie zahnärztliche Behandlungen umfassen. Besonders schutzbedürftige Personen, wie schwangere Frauen oder Minderjährige, erhalten zudem umfassende medizinische Betreuung. Nach 36 Monaten Aufenthalt erhalten die Asylsuchenden eine Krankenversicherungskarte, die ihnen den gleichen Zugang zu Leistungen wie gesetzlich Versicherten bietet, wie auf asyl.net ausgeführt wird. Dies unterstreicht die kontinuierliche Entwicklung der Gesundheitsversorgung für Asylsuchende in Deutschland.