In der Vorbereitungsphase auf die Fest- und Blutspende Saison 2026 haben die regelmäßigen Hygieneschulungen für Rettungs- und Ersthelfer sowie im Umgang mit Lebensmitteln besondere Bedeutung. Diese Schulungen sind nicht nur wichtig für die Sicherstellung von Hygiene, sondern auch essenziell, um die Sicherheit bei der Lebensmittelverarbeitung zu gewährleisten. So berichtet nussbaum.de von der letzten Veranstaltung, die am 26. Januar 2016 im Ortsverein Tamm stattfand, und bei der 34 Teilnehmer, darunter Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr aus Asperg und Gemmrigheim, anwesend waren.

Die Hygieneschulungen stehen unter der Leitung von Oliver Balmes, dem DEHOGA Hygiene Referent und Küchenmeister einer Stuttgarter Klinik. Die Struktur der Schulung ist praxisorientiert, ohne Lichtbildvorträge, und beinhaltet einen offenen Dialog unter den Teilnehmern. Zu den wichtigen Themen gehörten unter anderem die Erforderlichkeit von Tätigkeitsverboten, die Verwendung von Masken in der Küche sowie die Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Ein zentraler Grundsatz, der im Workshop vermittelt wurde, lautet: „Gib nichts raus, was Du selbst nicht essen würdest.“

Wichtige Informationen zu den Hygieneschulungen

Die Hygieneschulungen sind für viele Bereiche obligatorisch, insbesondere für die Gastronomie und die Lebensmittelwirtschaft. Laut lwk-niedersachsen.de sind diese Schulungen maßgeblich für alle Personen, die regelmäßig oder gewerbsmäßig Lebensmittel erzeugen, verarbeiten oder vermarkten. Die Inhalte und Dauer der Schulungen richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, gemäß europäischem und nationalem Hygienerecht.

Zusätzlich bietet die DEHOGA-Hygieneoffensive Schulungen an, die eine Dauer von circa 1,5 Stunden haben. Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung für die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz sowie die Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV). Im Jahr 2026 wird ein Fokus auf Schädlinge sowie Anforderungen an Räumlichkeiten und Personal gesetzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro pro Person für Mitglieder, zahlbar vor Ort. Wichtige Informationen erhalten interessierte Teilnehmer über persönliche Einladungen, die an die DEHOGA-Mitglieder verschickt werden, wie die DEHOGA-BW berichtet.

Verantwortlichkeiten und gute Hygienepraxis

Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Lebensmittelunternehmer, egal ob in gewerblicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Während für die meisten im Umgang mit offenen Lebensmitteln eine Erstbelehrung über das Gesundheitsamt erforderlich ist, besteht für Ehrenamtliche keine Schulungspflicht, wenn sie Lebensmittel nur gelegentlich, beispielsweise einmal jährlich, anbieten. Dennoch wird empfohlen, dass verantwortliche Ehrenamtliche eine allgemeine Hygieneschulung absolvieren, um andere Helfer anzuleiten.

Abschließend gilt: Bei Events sollte immer eine Person anwesend sein, die über einen Nachweis über eine Hygieneschulung verfügt. Für weitere Informationen können Interessierte Kontakt zum DEHOGA oder zu den jeweiligen Fachberatern der Landwirtschaftskammer aufnehmen.

Bei Interesse an einer Hygieneschulung können sich andere Vereine an den 1. Vorsitzenden Ralf Schnitzler (E-Mail: r.schnitzler@drk-tamm.de) wenden, um mögliche Schulungstermine zu besprechen.