Am Dienstagnachmittag, dem 18. Februar 2026, ereignete sich ein tragischer Vorfall auf der B29 bei Winterbach im Rems-Murr-Kreis. Ein freilaufender Hund jagte ein Reh auf die Bundesstraße, was zu einem schweren Unfall führte. Autofahrer, die um etwa 13:40 Uhr unterwegs waren, meldeten das Geschehen, als der Hund das Reh auf die linke Fahrspur hetzte. Das Reh wurde dabei so schwer verletzt, dass es schließlich von der Polizei erlöst werden musste. Mindestens ein Autofahrer musste eine Vollbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Der Hund gehörte einer Frau, die während des Vorfalls mit ihrem Tier Gassi ging, aber ihn nicht angeleint hatte. Als das Reh auf der Fahrbahn liegen blieb, alarmierte die Polizei die Einsatzkräfte. Kurz darauf wurde der Hund von Passanten eingefangen. Die Halterin des Hundes kam vermutlich zur Unfallstelle, während sie nach ihrem Tier suchte und wird nun angezeigt. Die Ermittlungen werden vom Polizeirevier Schorndorf geführt, das auch prüft, ob weitere Verkehrsteilnehmer durch den Vorfall gefährdet oder geschädigt wurden. Zeugen werden gebeten, sich unter 07181/2040 bei der Polizei zu melden. Weitere Informationen zu dem Vorfall finden sich in den Berichten der Stuttgarter Nachrichten und n-tv.
Umgang mit Wildunfällen
Die Polizei gibt einige wichtige Hinweise für den Umgang mit Wildunfällen. Zunächst sollte die Unfallstelle abgesichert werden, indem das Warnblinklicht eingeschaltet, eine Warnweste getragen und ein Warndreieck aufgestellt wird. Bei verletzten Personen ist es wichtig, umgehend die Nummer 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. Zudem sollte die Polizei unter 110 informiert werden, da diese den örtlichen Jagdpächter benachrichtigt.
Es ist ratsam, kein verletztes Tier zu berühren, da dessen Verhalten unberechenbar sein kann. Wenn es gefahrlos möglich ist, können Fotos von der Unfallstelle und dem Tier gemacht werden. Für die Versicherung sollte eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt werden, die entweder durch den Jagdpächter oder die Polizei erfolgen kann. Zudem ist es wichtig, das verletzte Tier nicht mitzunehmen, um Wilderei zu vermeiden.
Der Vorfall verdeutlicht die Gefahren, die durch freilaufende Hunde entstehen können, sowohl für Wildtiere als auch für Verkehrsteilnehmer. Es ist essenziell, dass Hundebesitzer ihre Tiere anleinen, insbesondere in der Nähe von Straßen und Wildtierhabitats. Die Einhaltung dieser Regeln kann dazu beitragen, derartige tragische Unfälle zu vermeiden und das Wohl von Mensch und Tier zu schützen.