Am 18. März 2026 findet entlang der Fils eine Gewässerschau statt, die durch das Regierungspräsidium Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Esslingen und der Stadt Plochingen durchgeführt wird. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Hochwasserrisiken zu reduzieren sowie die ökologische Funktion der Gewässer zu erhalten oder sogar zu verbessern. Diese Gewässerschau ist im Rahmen des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) gesetzlich vorgeschrieben.
Die Besichtigung erstreckt sich über den Abschnitt von der Filsmündung in den Neckar bis zur Gemarkungsgrenze Reichenbach. Bei dieser Gewässerschau wird das Ufer und das Umfeld betrachtet, um sicherzustellen, dass Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Förderung der ökologischen Funktion ergriffen werden. Der Träger der Unterhaltungslast für die Fils, der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart, hat das Recht, Grundstücke am Gewässer zu betreten (WHG § 101), was möglicherweise auch den Zugang zu Privatgrundstücken einschließt.
Prüfung der Hochwassersicherheit
Ein zentrales Anliegen der Gewässerschau ist die Feststellung und Beseitigung von Problemen und Gefahren, wie beispielsweise Ablagerungen oder wassergefährdenden Stoffen. Der Träger der Unterhaltungslast ist verpflichtet, Gewässer und Ufer alle fünf Jahre zu besichtigen, um die Einhaltung wasserrechtlicher Anforderungen zu prüfen. Dies umfasst sowohl den Hochwasserschutz als auch die ökologischen Funktionen der Gewässer, wie in der Quelle von LUBW erläutert wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verbot der dauerhaften Ablagerung von Gegenständen im Gewässerrandstreifen gemäß WHG § 38 Abs. 4. Auch die nicht nur kurzfristige Lagerung von Gegenständen ist untersagt (WHG § 78 Abs. 1). Zudem benötigen bauliche Anlagen, die im Gewässerbereich errichtet werden sollen, eine wasserrechtliche Zulassungsentscheidung (WG § 28 Abs. 1).
Umwelt- und Hochwasserschutz im Fokus
Die Gewässerschau berücksichtigt auch eine Reihe verbotener Handlungen im Gewässerrandstreifen. Dazu zählen unter anderem die Umwandlung von Grünland in Ackerland, das Entfernen standortgerechter Bäume und Pflanzen, die Neuanpflanzung nicht standortgerechter Arten sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Maßnahmen tragen zur Verringerung der Hochwasserrisiken für Anwohner und Unterliegergemeinden bei.
Für weitere Informationen zur Gewässerschutzpolitik in Deutschland und den damit verbundenen Maßnahmen können Interessierte die Seite des Bundesumweltministeriums besuchen.
Die Gewässerschau an der Fils ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der ökologischen Integrität des Gewässers, sondern auch ein bedeutender Beitrag zum Hochwasserschutz in der Region. Die Zusammenarbeit verschiedener Behörden ist dabei entscheidend, um die Herausforderungen im Bereich Wasserwirtschaft effektiv zu meistern.