Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf vorerst nicht getötet werden darf. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen einer Klage von Naturschützern gegen die geplante Tötung, die ursprünglich für den 3. Februar angesetzt war. Trotz einer Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg, die die Tötung aufgrund öffentlicher Sicherheitsbedenken genehmigte, erließ das Gericht einen Eilantrag und stellte fest, dass keine unmittelbare Bedrohung für die Menschen durch den Wolf besteht. Das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfes liegt bereits längere Zeit zurück, was die Dringlichkeit des Abschusses infrage stellt. Tagesschau berichtet, dass mit dem Tod des Wolfs irreversible Zustände geschaffen würden und das Gericht daher dem Eilantrag der Naturschutzinitiative (NI) stattgab.

Der klagende Verein begrüßte die Entscheidung als einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung. Der Biologe Wolfgang Epple von der NI bezeichnete das vorläufige Abschussverbot als “Etappensieg”. Experten hatten zuvor massive Kritik an den Abschussplänen geäußert und forderten alternative Lösungen. Seit Bekanntwerden der Abschusspläne gab es zwei Online-Petitionen mit mehreren Zehntausend Unterstützern, die sich gegen den Abschuss des Wolfes aussprachen. Bedenken bestehen auch hinsichtlich einer möglichen Herabstufung des Wolfes im Naturschutzrecht, die zu seiner erneuten Ausrottung in Deutschland führen könnte. n-tv hebt hervor, dass in Baden-Württemberg nur vier Wölfe nachweislich leben, weshalb ein Abschuss 25 Prozent der Population betreffen würde.

Öffentliche Sicherheit und Naturschutz

Das Umweltministerium hatte die Tötung des Hornisgrinde-Wolfs genehmigt, um mögliche Risiken für die öffentliche Sicherheit zu minimieren. Statistiken zeigen, dass Wölfe in Kulturlandschaften nicht gefährlicher sind als in unbewohnten Gebieten. In vergleichbaren Wolfsgebieten in Ländern wie Italien und Polen gibt es keine Hinweise, dass Wölfe gegenüber Menschen weniger vorsichtig werden. Bundesumweltministerium informiert, dass Schäden durch Wölfe durch präventive Maßnahmen deutlich reduziert werden können.

Die Diskussion um den Hornisgrinde-Wolf wirft auch Fragen zur Sicherheit im Umgang mit Wildtieren auf. Wölfe sind in der Regel mit menschlicher Anwesenheit vertraut, was nicht automatisch zu problematischem Verhalten führt. Statistische Auswertungen zeigen, dass Übergriffe von Wölfen auf Menschen sehr selten sind. Die häufigsten Auslöser für derartige Vorfälle sind Futterkonditionierung, Tollwut und Provokation, wobei Tollwut in Deutschland seit 2008 ausgerottet ist. Das Verhalten von Jungwölfen kann aufgrund von Neugier unterschiedlich ausfallen, was das Verhältnis zu Menschen betrifft.