In Bad Cannstatt sorgt die geplante Einrichtung einer forensischen Psychiatrie im ehemaligen Rotkreuzkrankenhaus für hitzige Debatten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat kürzlich seine ursprüngliche Aussage zu diesem Vorhaben revidiert, was Fragen zur Glaubwürdigkeit aufwirft. FDP-Abgeordneter Friedrich Haag fordert eine Überprüfung des Standorts und hat Bedenken geäußert, die auch von der CDU und den Freien Wählern geteilt werden. Diese politischen Akteure sprechen sich entschieden gegen den Standort aus und drängen die Landesregierung, nach Alternativen in Baden-Württemberg zu suchen. Haag verlangt zudem, die Einreichung des Bauantrags bis zur Entscheidung des neuen Ministers zurückzustellen.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hingegen sieht den Standort als geeignet an und plant, den Bauantrag im ersten Quartal einzureichen. Der Streitpunkt ist das ehemalige Rotkreuzkrankenhaus, das in einen Maßregelvollzug für bis zu 100 psychisch kranke und drogenabhängige Straftäter umgewandelt werden soll. Ein Antrag zur Verhandlung mit dem Deutschen Roten Kreuz über alternative Nutzungen wurde kürzlich mehrheitlich abgelehnt (sieben Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen, vier Enthaltungen). Die Grünen, die SPD und die Linke lehnen es ab, mit dem DRK über neue bürgernahe Nutzungen zu verhandeln, während FDP-Bezirksbeirat Timur Lutfullin die Grünen vor Ort kritisiert, weil sie sich mit der Einrichtung des Maßregelvollzugs abgefunden hätten und die Diskussion über Alternativen verweigern.

Bedarf an Behandlungsplätzen

Die Landesregierung plant den neuen Forensik-Standort in Bad Cannstatt aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Behandlungsplätzen für psychisch kranke und suchtmittelabhängige Personen im Maßregelvollzug. Aktuell gibt es in der Region Stuttgart keine eigene Klinik für Forensische Psychiatrie, weshalb Patienten oft in weit entfernt gelegene Einrichtungen wie Zwiefalten und Ravensburg untergebracht werden müssen. Dies erschwert den Kontakt zu Angehörigen und die Entlassungsvorbereitung, die für den Behandlungserfolg von entscheidender Bedeutung ist.

Der geplante Standort in Bad Cannstatt soll als „Satellit“ des ZfP Südwürttemberg dienen und richtet sich an Patientinnen und Patienten, die bereits Fortschritte in ihrer Behandlung erzielt haben und sich in einer Phase der Lockerung befinden. Für diese Personen wird eine bevorstehende Entlassung angestrebt, und es besteht keine hohe Sicherungsbedürftigkeit mehr. Ein umfassendes Sicherheitskonzept berücksichtigt baulich-technische, organisatorische und personelle Sicherheitsaspekte und wird durch externe Fachleute wie Polizei und Feuerwehr unterstützt.

Rechtliche Grundlagen und gesellschaftliche Perspektiven

Die rechtlichen Grundlagen für die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie sind im deutschen Strafrecht verankert. Mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland erfüllt jährlich die Kriterien einer psychischen Erkrankung. In Fällen, in denen eine Gefahr für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht, kann das Gericht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Allgemeinheit zu schützen, während gleichzeitig die Heilung der betroffenen Personen gefördert wird. Die therapeutische Behandlung soll eine erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen, was in Zeiten steigender psychischer Erkrankungen von immenser Bedeutung ist.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt zudem sicher, dass die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, einschließlich vulnerabler Gruppen, gefördert und geschützt werden. Ihr Ziel ist der Schutz und die Förderung der Würde dieser Personengruppen, was auch in der Diskussion um die forensische Psychiatrie in Bad Cannstatt eine zentrale Rolle spielt.

Für weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie den vollständigen Artikel auf Stuttgarter Nachrichten und erfahren Sie mehr über die Forensische Psychiatrie auf ZfP Südwürttemberg.