Am 7. Februar 2026 informiert das Wahlamt über einen redaktionellen Fehler auf dem gelben Wahlschein für den aktuellen Bürgerentscheid. Laut esslingen.de steht auf der Vorderseite des Wahlscheins fälschlicherweise, dass die Wahlunterlagen in den gelben Wahlbriefumschlag gesteckt werden sollen. Richtig ist jedoch, dass diese in den roten Wahlbriefumschlag gehören. Die Anleitung auf der Rückseite des gelben Wahlscheins ist korrekt, was vielen Wählern Sicherheit geben dürfte.
Der Fehler betrifft etwa 8.000 Personen, die bis zum 4. Februar 2026 Briefwahlunterlagen beantragt haben. Diese betroffenen Wähler werden per Brief über die richtige Einlegung der Wahlunterlagen informiert. Neue Anträge auf Briefwahl, die nach dem 5. Februar 2026 gestellt werden, sind bereits korrigiert. Es ist wichtig zu betonen, dass der Fehler nicht die Briefwahlunterlagen für die zeitgleich stattfindende Landtagswahl berührt.
Korrekte Abgabe der Wahlunterlagen
Eine korrekte Abgabe der Wahlunterlagen ist entscheidend. Die Wähler sollten folgende Schritte beachten:
- Den gelben Stimmzettel in den amtlichen gelben Stimmzettelumschlag legen.
- Den gelben Stimmzettelumschlag zukleben.
- Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein unterschreiben.
- Den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen gelben Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen.
- Bei Teilnahme an der Landtagswahl, auch den weißen Stimmzettelumschlag und Wahlschein in den roten Umschlag legen.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und rechtzeitig abgeben.
Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abgabe der Wahlunterlagen können sich Wähler telefonisch oder per E-Mail an das Wahlamt wenden. Weitere Informationen zu möglichen Fehlern beim Ausfüllen der Wahlunterlagen bietet auch tagesschau.de, wo auf die Möglichkeit hingewiesen wird, dass bei Verlust oder Beschädigung der Wahlunterlagen neue Briefwahlunterlagen bei der Gemeindebehörde angefordert werden können.
Stimmabgabe und Auszählung
Die Stimmen für den Bürgerentscheid werden ausgezählt und das Ergebnis anschließend vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft. Das Ergebnis ist rechtsgültig, sobald es durch das Regierungspräsidium bestätigt wurde. Dabei dokumentiert die Wahlniederschrift, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes unterzeichnet werden muss, alle Auszählungsschritte bis zur Feststellung des Wahlergebnisses,so informiert die Bundeswahlleiterin.
Die Niederschrift wird an die Gemeindebehörde übergeben und an die Kreiswahlleitung weitergeleitet, die daraufhin die Wahlniederschriften prüft. Diese umfassen grundlegende Daten wie die Zahl der Wahlberechtigten, die Wähler sowie gültige und ungültige Stimmen. Die Ergebnisse werden schließlich dem Kreiswahlausschuss vorgelegt.
Wähler, die trotz beantragter Briefwahl im Wahllokal wählen möchten, müssen jedoch ihren Wahlschein vorzeigen und können ihren Briefwahlumschlag nicht abgeben. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Wahlprozess sicher und transparent bleibt.