Schwarzfahrer schlägt Passanten: Polizei fasst 21-Jährigen in Stuttgart!

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Ein 21-Jähriger wurde in Botnang als Schwarzfahrer erwischt und wegen räuberischer Erpressung festgenommen.

Ein 21-Jähriger wurde in Botnang als Schwarzfahrer erwischt und wegen räuberischer Erpressung festgenommen.
Ein 21-Jähriger wurde in Botnang als Schwarzfahrer erwischt und wegen räuberischer Erpressung festgenommen.

Schwarzfahrer schlägt Passanten: Polizei fasst 21-Jährigen in Stuttgart!

In einem Vorfall in Stuttgart-Botnang wurde ein 21-Jähriger als Schwarzfahrer in einer Stadtbahn der Linie U2 erwischt. Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag gegen 13 Uhr, als der junge Mann zwischen den Haltestellen Herderplatz und Lindpaintner Straße die Fahrkarte nicht vorzeigen konnte. Anstatt sich der Kontrolle zu stellen, entschied er sich, zu fliehen und schlug dabei einen 64-jährigen Passanten, der ihn verfolgte und festhalten wollte. Eine alarmierte Polizeistreife konnte den Verdächtigen schließlich festnehmen.

Der 21-Jährige ist bereits polizeibekannt und wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen räuberischer Erpressung. Dieser Vorwurf ist besonders schwerwiegend, da er sich nicht nur gegen eine einfache Fahrkartenkontrolle richtete, sondern auch Gewalt gegen die Forderungen eines erhöhten Beförderungsentgelts zur Anwendung kam.

Räuberische Erpressung im öffentlichen Nahverkehr

Räuberische Erpressung könne laut rechtlicher Definition auch ohne eine Bedrohung mit einer Waffe oder einer direkten Geldforderung vorliegen. In den vergangenen Monaten hat die Zahl der Angriffe auf Kontrollpersonal im Nahverkehr zugenommen. Solche Vorfälle wecken die Besorgnis über die Sicherheit von Mitarbeitern in öffentlichen Verkehrsmitteln und die notwendige Handhabung von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis.

Ein ähnlicher Fall fand bereits im November 2021 statt. Ein 22-Jähriger hatte damals bei einer Fahrausweiskontrolle falsche Personalien angegeben und versuchte, sich mit einem Corona-Testdokument eines Bekannten auszuweisen. Auch er versuchte zu fliehen, verletzt dabei einen 49-jährigen Kontrolleur und konnte erst nach dem Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Der Mann wurde jedoch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, was zeigt, dass nicht immer Haftgründe vorliegen.

Im aktuellen Fall des 21-Jährigen könnte die Schwere der Vorwürfe zu einer anderen Entscheidung führen. Die Haftgründe, die in solchen Situationen oft geprüft werden, sind Fluchtgefahr sowie die hohen Straferwartungen.

Diese Vorfälle werfen ein Licht auf die ansteigenden Herausforderungen im öffentlichen Nahverkehr und die Notwendigkeit, sowohl Fahrgäste als auch Kontrollpersonal zu schützen.