In Stuttgart-Sillenbuch sorgt ein defekter Aufzug an der Stadtbahn-Haltestelle Schemppstraße seit August 2025 für Unmut unter den Fahrgästen. Nutzer sind gezwungen, die Treppen zu benutzen oder weite Umwege in Kauf zu nehmen, da der Aufzug aufgrund einer Störung des elektronischen Türkontakts außer Betrieb ist. Laut Stuttgarter Nachrichten ist aktuell kein Ersatzteil lieferbar. Der Hersteller hat einen Umbau auf einen mechanischen Türkontakt vorgeschlagen, was durch den TÜV genehmigt wurde.
Ein Reparaturauftrag wurde erteilt. Doch während der Arbeiten entdeckte man eine weitere Störung, die behoben werden muss. Die voraussichtliche Wiederinbetriebnahme des Aufzugs ist für den 6. Februar 2026 nach der TÜV-Abnahme geplant. Diese Situation ist besonders kritisch, da die Barrierefreiheit in den städtischen Verkehrsanlagen ein erheblicher Aspekt der Mobilitätseinschränkung ist.
Probleme an anderen Haltestellen
Zusätzlich ist der Aufzug an der S-Bahn-Haltestelle Universität Vaihingen seit dem 9. Januar 2026 defekt. Hier gibt es Probleme mit dem Gegengewicht des Aufzugs, und der Hersteller sucht nach der Ursache für die Störung. Der Zugang für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist an der Universität nur über Gleis 1 möglich, während Gleis 2 nicht barrierefrei zugänglich ist, was weitere Umwege für die Nutzer zur Folge hat. Die Bahn hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Barrierefreiheit im Fokus
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit zu verbessern. SSB betont, dass alle Menschen – einschließlich derjenigen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit – ungehindert mobil sein möchten. Da Bahnanlagen und Fahrzeuge historische Gegebenheiten berücksichtigen müssen, ist die Umsetzung der Barrierefreiheit eine große Herausforderung.
Richtlinien und Gesetze, wie das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG), das Einführung von Barrierefreiheitsanforderungen im öffentlichen Personenverkehr und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), verpflichten Verkehrsanbieter, den Anforderungen der Barrierefreiheit nachzukommen. Die Belange mobilitäts- oder sensorisch eingeschränkter Menschen müssen in Nahverkehrsplänen berücksichtig werden, um gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Verkehr hebt hervor, dass eine barrierefreie Infrastruktur essentiell ist, um die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für alle Menschen zu ermöglichen.