Das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikanlage an der A81 bei Asperg, im Kreis Ludwigsburg, wurde jüngst gestoppt. Die geplante Fläche beläuft sich auf etwa vier Hektar, während zusätzlich ein Hektar für einen Batteriespeicher vorgesehen war. Die Entscheidung des Planungsausschusses der Regionalversammlung Stuttgart fiel negativ aus und sorgte für ernüchterte Reaktionen, insbesondere von Bürgermeister Christian Eiberger, der trotz der Absage weiterhin Chancen für das Projekt sieht. Die ersten Gespräche der investierenden Firma Heimsol wurden bereits im Dezember 2021 geführt.

Ein zentrales Argument gegen die Planung waren Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Regionalplan, da die Fläche in einer Grünzäsur liegt. Während der technische Ausschuss des Gemeinderats im November mehrheitlich für das Projekt votiert hatte, signalisierten die Behörden aus dem Landratsamt Ludwigsburg zunächst Einverständnis, da die betreffende Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt. Dennoch erklärte eine Sprecherin des Verbands Region Stuttgart, dass die Planungen an diesem Standort nicht fortgeführt werden könnten.

Herausforderungen bei der Umsetzung

In der Diskussion um die Photovoltaikanlage wird deutlich, dass alternative Standorte für die Einrichtung von Freiflächen-Photovoltaik in der Region in Betracht gezogen werden müssen. Der Abgleich der naturschutzrechtlichen Vorgaben zeigt, dass die Realisierung solcher Projekte in Landschaftsschutzgebieten (LSG) komplex ist. Laut Angaben der Plattform für Naturschutz und Energiewende ist der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in LSG ein sensibles Thema, da diese Gebiete besonderen Schutz genießen und eine Erhaltungsstrategie für die Biodiversität und die landschaftliche Schönheit verfolgt wird.

Der rechtliche Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gestattet eine Bewirtschaftung von LSG, solange sie im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes steht. Eine naturschutzrechtliche Befreiung für PV-FFA (Photovoltaik-Freiflächenanlagen) könnte theoretisch erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse im Vordergrund steht oder eine unzumutbare Belastung vorliegt. Die Antragstellung dafür muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde erfolgen, wobei auch eine Anpassung der Schutzgebietsverordnungen denkbar ist, um unterschiedliche Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen.

Bürgermeister Eiberger zeigt sich auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten zur Umsetzung des Projekts optimistisch, immerhin könnte die geplante PV-Anlage Strom für mindestens 1.000 Haushalte liefern. Solche Anlagen sind ein entscheidender Schritt in Richtung nachhaltige Energieversorgung, sodass die Diskussion um geeignete Flächen und deren Nutzung weiterhin von hoher Bedeutung sein wird.

Die aktuellen Entwicklungen werfen auch Fragen zur Bewertung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien auf. Auf der Plattform für erneuerbare Energien wird darauf hingewiesen, dass Kundenbewertungen von tatsächlichen Nutzern transparent und ehrlich sein sollten, um Missbrauch auszuschließen und Vertrauen aufzubauen.

Die Situation um die PV-Anlage in Asperg unterstreicht die Herausforderungen, die mit der Planung von erneuerbaren Energieprojekten in Deutschland verbunden sind, und die Notwendigkeit einer zukunftsweisenden, umweltverträglichen Lösung.

Weitere Details zu den Hintergründen des Stopps der PV-Anlage finden Sie in den Berichten der Stuttgarter Nachrichten hier, zu den Möglichkeiten der Solarplanung hier und zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen hier.