In Deutschland ist die Gefahr von Asbest in älteren Gebäuden ein oft übersehenes Problem, das jedoch ernsthafte Gesundheitsrisiken birgt. Zwischen 1950 und 1985 wurden rund 4,4 Millionen Tonnen Asbest in Bauprojekten verwendet. Die aktuellen Zahlen hierzu stammen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Asbest wurde in einer Vielzahl von Baustoffen eingesetzt, und die Sanierung solcher Materialien erfordert besondere Vorsicht.

TÜV SÜD empfiehlt Eigentümern, Mietern, Bauherren und Handwerkern, vor Renovierungsarbeiten genau zu prüfen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Die Verwendung und Herstellung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, dennoch ist in vielen älteren Immobilien weiterhin Asbest zu finden. Beispiele hierfür sind Wand- und Deckenputze, Fliesenkleber, Fugen- und Spachtelmassen sowie andere Baustoffe.

Gesundheitsrisiken und Fachleute

Eine Untersuchung in der Schweiz hat gezeigt, dass in einem Drittel von 303 Gebäuden, die zwischen 1850 und 1980 erbaut wurden, asbesthaltige Putze nachgewiesen wurden. Bei der Entfernung dieser Putze wurde eine hohe Konzentration von Asbestfasern in der Luft festgestellt – teils mehrere 100.000 bis über 1 Million Fasern pro Kubikmeter. Besonders gefährlich sind schwach gebundene Asbestprodukte, die durch Erschütterungen oder Abnutzung Asbestfasern freisetzen können. Fest gebundene Produkte stellen in der Regel keine Gefahr dar, solange sie intakt sind.

Die unsachgemäße Bearbeitung von fest gebundenen Asbestprodukten kann jedoch ebenfalls zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen. Daher sollten Asbestsanierungen ausschließlich von zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden. Leider warnt TÜV SÜD, dass viele Heim- und Handwerker unvorsichtig mit Renovierungsarbeiten an älteren Immobilien umgehen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass Asbest als krebserregend eingestuft ist und jeder unsachgemäße Umgang schwerwiegende Folgen haben kann.

Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)

Die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) enthält spezifische Vorgaben zum Schutz bei Arbeiten mit Asbest. Am 28. Februar 2025 wurde die überarbeitete TRGS 519 veröffentlicht, die Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und ein neues Expositions-Risiko-Konzept berücksichtigt. Diese Regelung regelt den Schutz von Beschäftigten bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien.

Arbeitgeber müssen die TRGS 519 beachten, sind jedoch nicht verpflichtet, sie wörtlich umzusetzen, solange gleichwertige Schutzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die letzte Änderung betrifft die Anlage 9, die Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen hat. Arbeitgeber müssen Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Asbest feststellen und mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde melden. Zudem müssen Mitarbeiter über den Umgang mit Gefahrstoffen und Asbest unterwiesen werden.

Asbest in der Umwelt

Asbest ist auch heute noch in der Umwelt, in Wohnumfeldern und Haushalten präsent, da es vor dem Verbot in langlebigen Bauprodukten verwendet wurde. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen schwach und fest gebundenen Asbestprodukten. Früher galt schwach gebundener Asbest als gefährlicher, allerdings kann auch aus fest gebundenen Produkten beim Bearbeiten Asbestfaser freigesetzt werden.

Schwach gebundener Asbest kann einen Asbestanteil von über 60 Prozent aufweisen, während fest gebundene Produkte in der Regel nur 10 bis 15 Prozent enthalten. Bei normaler Nutzung dieser Produkte besteht keine Gesundheitsgefahr, solange sie intakt bleiben und nicht mechanisch bearbeitet werden. Kritisch sind jedoch Arbeiten, die Produkte zerstören oder mechanisch bearbeiten, da dies die Freisetzung von Asbestfasern zur Folge haben kann.

Für weitere Informationen zur Asbestuntersuchung bietet TÜV SÜD in Filderstadt/Stuttgart entsprechende Dienstleistungen an, einschließlich Rasterelektronenmikroskopie. Interessierte können sich unter werkstofflabor-stuttgart@tuvsud.com melden.

Für die Sicherheit aller Beteiligten ist es daher unerlässlich, dass Umbau- und Renovierungsarbeiten sorgfältig geplant und bei Asbestbelastung von Fachfirmen ausgeführt werden. Der verantwortungsvolle Umgang mit Asbest ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für den Gesundheitsschutz aller.

Quellen: Deutscher Presseindex, Forum Verlag, Umweltbundesamt