Die Restaurierung der Turmuhr der St. Urbanskirche in Schwäbisch Hall wird mit einer großzügigen Förderung von 16.000 Euro durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt über die treuhänderische Herimanus Strabo-Stiftung. Der symbolische Fördervertrag wird am Donnerstag, dem 12. Februar 2026, um 12.30 Uhr von Dr. Fritz Fischer, dem Ortskurator Stuttgart der DSD, an Dekan Christof Messerschmidt übergeben.

Die St. Urbanskirche gehört zu über 440 Denkmalen, die die DSD in Baden-Württemberg gefördert hat. Diese Förderung wird ermöglicht durch Spenden, Erträge der Treuhandstiftungen sowie Mittel der GlücksSpirale, der Soziallotterie von Lotto. Die Kirche, die ursprünglich als Kapelle unterhalb der Burg Limpurg errichtet wurde, hat eine lange Geschichte.

Geschichtlicher Kontext der St. Urbanskirche

Der Lesefehler im 16. Jahrhundert führte zur heutigen benannten Form „St. Urbanskirche“. Ursprunglich hieß sie „ecclesia s[ub] urb[ana]“. Nach der Errichtung vor 1250 wurde die Kapelle schrittweise um einen vieleckigen Chor und einen Turm erweitert. Ende des 14. Jahrhunderts erhielten auch die Gewölbe in Chor und Turm ihre heutige Form, und im 15. Jahrhundert erfuhr das Gebäude eine Erweiterung in zwei Richtungen, nach Norden und Süden. Der markante Turm wurde zwischen 1695 und 1698 durch einen Fachwerkaufsatz aufgestockt.

Wichtige Ausstattungsmerkmale der Kirche umfassen unter anderem Wandgemälde aus etwa 1430, den Hochaltar aus etwa 1460, das Sakramentshaus, den Taufstein sowie die Kanzel und das Chorgestühl, die allesamt aus dem 15. Jahrhundert stammen. Zudem beherbergt die Kirche eine barocke Orgel und zahlreiche Epitaphien aus dem 17. Jahrhundert.

Förderprogramme und Denkmalschutz

Die Unterstützung der St. Urbanskirche ist Teil eines größeren Engagements im Bereich Denkmalschutz und -förderung. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden zu verbessern. Die daraus resultierenden Fördermittel werden für Projekte eingesetzt, die nicht nur der Erhaltung von Denkmalen dienen, sondern auch die ökologische und soziale Modernisierung der ländlichen Strukturen fördern.

Abgesehen von der Förderung der DSD gibt es auf Bundesebene auch spezielle Programme, die sich der Erhaltung der Kulturlandschaft widmen. Kulturstaatsminister haben angekündigt, dass im Haushaltsplan 2025 35 Millionen Euro für das vierzehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen sind. Diese Mittel sollen insbesondere kleinen und mittleren Bau- und Handwerksbetrieben zugutekommen und auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln unterstützen. Beantragt werden können diese Fördermittel über die zuständigen Stellen des Landes für Denkmalschutz.

Für interessierte Gemeinden und Projektträger stehen umfangreiche Informationsangebote zur Verfügung, um die Antragsverfahren zu erleichtern und die entsprechenden Fristen einzuhalten.

Diese umfassenden Bemühungen zur Denkmalpflege unterstreichen die Bedeutung kulturellen Erbes für die Identität und Gemeinschaft in der Region und sichern die historische Substanz für kommende Generationen.