Winterbach streicht Ganztagsbetreuung: Ein Paradigmenwechsel für Kinder!
Winterbach schafft die ganztags Betreuung für Kleinkinder ab. Der Gemeinderat begründet die Entscheidung mit weniger Stress für die Kinder.

Winterbach streicht Ganztagsbetreuung: Ein Paradigmenwechsel für Kinder!
In einer überraschenden Entscheidung hat der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach beschlossen, zwei Angebote der Kinderbetreuung abzuschaffen. Ab sofort wird keine 48-Stunden-Betreuung pro Woche für Kleinkinder mehr angeboten. Auch die Regelbetreuung für Kinder über drei Jahren wird eingestellt. Bürgermeister Sven Müller begründet diesen Schritt mit einem veränderten „Stresslevel“ für die Kinder im U3-Bereich, was als wesentlicher Faktor für diese weitreichende Entscheidung angesehen wird. Diese informationen stammen aus einem Bericht von ZVW.
Die Verantwortung für die Bereitstellung und den Betrieb von Betreuungsplätzen liegt laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bei den Kommunen. Diese müssen den Bedarf an Betreuungsangeboten regelmäßig ermitteln und anpassen. Ein zentraler Punkt dieser Regelung ist, dass Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht haben, was die Trägerschaft ihrer Kinderbetreuung betrifft. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Betreuungswünsche mindestens drei Monate im Voraus mitzuteilen, wie es StMAS erläutert.
Bedarfsplanung und kommunale Verantwortung
Die kommunale Bedarfsplanung spielt eine entscheidende Rolle für die Steuerung des Angebots an Betreuungsplätzen. Nach Kommunalbrevier sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür verantwortlich, den aktuellen Bedarf an Einrichtungen und Diensten zu bestimmen und auf die Wünsche der Eltern sowie die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Dabei wird auch der unvorhergesehene Bedarf in der Planung berücksichtigt.
Es ist wichtig, dass die Daten, die der Bedarfsplanung zugrunde liegen, transparent dargestellt werden und mit den betroffenen Partnern erörtert werden. Dabei wird auch auf einen kontinuierlichen Austausch zwischen den Gemeinden und freien Trägern der Jugendhilfe hingewiesen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen diese Träger auch an der Planung beteiligt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Der Beschluss des Gemeinderats in Winterbach reflektiert die Herausforderungen, vor denen viele Kommunen derzeit stehen, um angemessene Betreuungsangebote für Kinder bereitzustellen. Während die Bedarfsplanung den Fokus auf die örtlichen Gegebenheiten legt, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder in Einrichtungen außerhalb ihres Wohnortes anzumelden. Diese Regelungen sind im BayKiBiG verankert und verpflichten die Gemeinden zur Aufrechterhaltung einer Vielzahl von Betreuungsformen.