Am 8. März 2026 ist es so weit: Winterbach wählt seinen neuen Bürgermeister und den Gemeinderat. Die Wahlzeit erstreckt sich von 8 bis 18 Uhr. Nach Schließung der Wahllokale beginnt umgehend die Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl sowie die der Gemeinderatswahl werden veröffentlicht, sobald sie feststehen. Sollte kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, findet am 22. März eine Stichwahl zwischen den zwei besten Kandidaten statt. In der Bürgermeisterwahl 2020 wurde Reinhard Schieferle mit beeindruckenden 97,7 Prozent gewählt, ohne Gegenkandidatur, und er wird erneut antreten. Bei der letzten Kommunalwahl 2020 erzielten die Wählervereinigungen folgende Ergebnisse: die Wählervereinigung Waldkirch kam auf 40,5 Prozent, die Wählervereinigung Winterbach auf 36,7 Prozent und die Wählervereinigung Rechbergreuthen auf 22,8 Prozent. Weitere Informationen über die anstehenden Wahlen in Winterbach können Sie hier nachlesen.
Die Auszählung der Stimmen
Die Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit. In jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand wird das Ergebnis in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss, der das endgültige Ergebnis für die Gemeinde ermittelt und feststellt. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gibt das Wahlergebnis mündlich bekannt. Anschließend wird das Ergebnis durch den Bürgermeister öffentlich gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Bei keiner Mehrheit findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl statt. Personen, die nicht offiziell kandidiert haben, stehen nur auf dem Stimmzettel, wenn sie der Teilnahme an der Stichwahl zustimmen. Das vollständige Prozedere ist in weiteren Details hier beschrieben.
Die Sitzverteilung im Gemeinderat
Die Sitzverteilung im neuen Gemeinderat erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Die Sitze werden den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die höhere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. So könnte es beispielsweise in einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern, die 20 Gemeinderatssitze zu vergeben hat, zu einer spannenden Sitzverteilung kommen. Weitere Informationen zur Sitzverteilung und den damit verbundenen Prozessen sind hier zu finden.
Wir erwarten mit Spannung die Ergebnisse der Wahlen am 8. März und sind gespannt, wie sich die politische Landschaft in Winterbach entwickeln wird. Die Bürger sind aufgefordert, ihre Stimme abzugeben und aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde teilzunehmen.