Neues Beratungsprojekt in Welzheim: Mehr Selbstbestimmung für Behinderte!

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In Welzheim beginnt ein wichtiges Projekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Erfahren Sie mehr!

In Welzheim beginnt ein wichtiges Projekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Erfahren Sie mehr!
In Welzheim beginnt ein wichtiges Projekt zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Erfahren Sie mehr!

Neues Beratungsprojekt in Welzheim: Mehr Selbstbestimmung für Behinderte!

In Welzheim startet ein bedeutendes Projekt, das die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern soll. Ziel dieses Projekts ist es, diesen Menschen zu mehr Selbstbestimmung zu verhelfen. Wie ZVW berichtet, liegt der Fokus auf der Bereitstellung von Beratungsangeboten, die speziell von und für Menschen mit Behinderungen ausgelegt sind. Die Teilhabeberatung wird von Sozialarbeiter Jonas Beck geleitet, der langjährige Erfahrungen als Berater in diesem Bereich mitbringt und von Daniel Huber vom Familienzentrum unterstützt wird.

Ein zentrales Anliegen des Projekts ist, die oft komplizierten gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe verständlich zu machen. Viele Betroffene fühlen sich aufgrund der komplexen Materie überfordert, wodurch ihre Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen eingeschränkt wird. Dies ist ein Problem, das nicht nur lokal in Welzheim besteht, sondern auch auf gesamtdeutscher Ebene von Bedeutung ist.

Rehabilitationsleistungen und ihre Träger

Die rechtlichen Grundlagen für die Teilhabe werden durch verschiedene Träger und Leistungsgruppen reguliert. Eine Übersicht über die möglichen Rehabilitationsträger in Deutschland zeigt, dass nicht alle Träger die gleichen Leistungen zur Teilhabe bereitstellen. Der Senat Berlin informiert über die unterschiedlichen Leistungen, die von Einrichtung wie der gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit oder den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten werden:

  • Gesetzliche Krankenkassen: Leistungen nach Leistungsgruppe 1 und 3.
  • Bundesagentur für Arbeit: Leistungen nach Leistungsgruppe 2 und 3.
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung: Leistungen nach Leistungsgruppe 1 bis 3 und 5.
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: Leistungen nach Leistungsgruppe 1 bis 3.
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe: Leistungen nach Leistungsgruppe 1, 2, 4 und 5.
  • Träger der Eingliederungshilfe: Leistungen nach Leistungsgruppe 1, 2, 4 und 5.

Wesentlich zu beachten ist, dass die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) trägerübergreifende Informationen zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bereitstellt. Insgesamt gibt es in Berlin 17 dieser Beratungsstellen, die als zentrale Anlaufstellen fungieren.

Die Notwendigkeit von Teilhabeberatung

Das Welzheimer Projekt ist daher ein wichtiger Schritt, um die Informationslücke zu schließen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Die Beratungen aus erster Hand sollen nicht nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen, sondern auch praktische Hilfestellungen bieten, damit Betroffene ihre Rechte und Möglichkeiten besser verstehen und nutzen können. Dies zeigt, wie entscheidend solche Beratungsangebote für die Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind.