Die Landtagswahl in Baden-Württemberg steht vor der Tür! Am Sonntag, den 8. März 2026, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen. Dieses Jahr gibt es einige Besonderheiten zu beachten, insbesondere für diejenigen, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können.

Für diese Wähler besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese Unterlagen können entweder per Post, E-Mail oder online bei der Gemeinde angefordert werden. Auch eine persönliche Abholung der Unterlagen ist möglich. Die Wahlbenachrichtigungen, die automatisch an alle Wahlberechtigten verschickt wurden, können zur Beantragung genutzt werden. Wichtig zu wissen: Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 6. März, um 15 Uhr. Die Unterlagen müssen dann am Wahlsonntag bis 18 Uhr im Briefkasten eingegangen sein, damit die Stimme zählt. Weitere Informationen zur Wahl sind auf der Website www.weinstadt.de/landtagswahl verfügbar.

Briefwahl und ihre Anforderungen

Die Briefwahl hat in Deutschland eine lange Tradition, sie wurde 1957 zur Bundestagswahl eingeführt und 1964 auch für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Bei der bevorstehenden Wahl sind für die Briefwahl folgende Unterlagen erforderlich: ein Wahlschein, ein Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag und ein roter Wahlbriefumschlag. Wichtig ist, dass die Briefwahl nur gültig ist, wenn der Wahlschein ausgefüllt ist und eine eidesstattliche Erklärung enthält. Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: eine Erststimme für einen Direktkandidaten und eine Zweitstimme für eine Partei.

Die aktuellen Umfragen zeigen ein spannendes Bild für die bevorstehende Wahl. Die derzeitige Regierung, eine Koalition aus Grünen und CDU unter Winfried Kretschmann, der nicht mehr antritt, gibt den Weg für neue Spitzenkandidaten frei. Cem Özdemir (Grüne), Manuel Hagel (CDU), Andreas Stoch (SPD), Hans-Ulrich Rülke (FDP) und Markus Frohnmaier (AfD) sind nur einige der Namen, die auf den Stimmzetteln stehen werden. Die Wahlberechtigung in Baden-Württemberg gilt ab 16 Jahren und das Wahlrecht ist durch die Prinzipien der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimhaltung geprägt.

Wahlhelfer und Barrierefreiheit

Rund 80.000 Wahlhelfer werden für die Durchführung der Wahl benötigt. Jeder Wahlberechtigte kann sich melden, um bei diesem wichtigen Event zu unterstützen. Zudem wird auf barrierefreies Wählen geachtet, sodass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Wahlräumen haben und Unterstützung erhalten können. Sicherheitsmaßnahmen gegen Wahlbetrug sind ebenfalls vorgesehen, da die Wahl öffentlich ist und die Auszählung beobachtet werden kann.

Die Briefwahl erfreute sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit: Während 1964 nur 2,2% der Wähler Briefwahl nutzten, lag dieser Anteil 2021 bei über 51,3%, bedingt durch die Corona-Pandemie. Auch in diesem Jahr wird ein Anstieg der Briefwähler erwartet, weshalb eine frühzeitige Beantragung der Unterlagen ratsam ist.

Am 9. Februar 2026 wird außerdem der Wahl-O-Mat veröffentlicht, der den Wählerinnen und Wählern helfen soll, sich einen Überblick über die verschiedenen Positionen der Parteien zu verschaffen. In den kommenden Tagen bis zur Wahl wird der Artikel fortlaufend aktualisiert, um die Wähler über die neuesten Entwicklungen zu informieren.