Schienengüterverkehr: Deutschland verpasst Ziel für 2030!

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In Waiblingen stagnieren im Jahr 2023 die Schienenanteile am Güterverkehr. Regierung plant keine neuen Ziele für die Zukunft.

In Waiblingen stagnieren im Jahr 2023 die Schienenanteile am Güterverkehr. Regierung plant keine neuen Ziele für die Zukunft.
In Waiblingen stagnieren im Jahr 2023 die Schienenanteile am Güterverkehr. Regierung plant keine neuen Ziele für die Zukunft.

Schienengüterverkehr: Deutschland verpasst Ziel für 2030!

Deutschland hat im Jahr 2023 einen Rückgang im Güterverkehr auf der Schiene verzeichnet. Der Anteil der Güterbahnen am gesamten Warentransport ist auf knapp 20 % gesunken, verglichen mit 20,3 % im Vorjahr. Diese Entwicklung wird von der Monopolkommission als besorgniserregend eingestuft, da nur eine geringfügige Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene stattgefunden hat. Zudem ging der gesamte Warentransport im vergangenen Jahr zurück, was auf konjunkturell bedingte Nachfragerückgänge und steigende Kosten zurückzuführen ist.

Die politische Situation hat einen entscheidenden Einfluss auf diese Entwicklung. Während die alte Bundesregierung das Ziel formulierte, bis 2030 ein Viertel des Warentransports auf der Schiene abzuwickeln, hat die neue CDU-geführte Regierung kein solches Ziel definiert. Dies hat zu einer Kritik der Monopolkommission geführt, die darauf hinweist, dass der Schienenanteil hinter den politischen Erwartungen zurückbleibt und positive Wettbewerbsentwicklungen stagnieren. Die Kommission fordert daher klare politische Ziele, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu stärken.

Masterplan Schienengüterverkehr

Ein zentraler Schritt zur Stärkung des Schienengüterverkehrs war die Entwicklung des Masterplans Schienengüterverkehr, der gemeinsam mit Branchenvertretern erarbeitet wurde. Dieses Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs auf der Schiene nachhaltig zu erhöhen. Bestandteil des Masterplans ist das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen“, welches im Mai 2020 in Kraft trat. Ursprünglich war die Förderperiode für diesen Plan bis zum 31. Dezember 2024 angesetzt, jedoch wurde sie aufgrund der Erfolge seit 2020 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Das Programm sieht unter anderem vor, dass der Bund Zuwendungen für die Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien gewährt. Dafür werden verschiedene Bereiche wie Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik gefördert. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, wobei das Eisenbahn-Bundesamt für die Antrags- und Verwendungsprüfung zuständig ist.

Kontrolle der Mittelverwendung

Ein weiterer Kritikpunkt seitens der Monopolkommission ist die Notwendigkeit einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle der Verwendung der Mittel aus dem geplanten Sondervermögen für Infrastruktur. Es besteht die Gefahr, dass diese Mittel die Wettbewerbsposition der von der Deutschen Bahn betriebenen Verkehrsunternehmen stärken, was nicht im Sinne eines fairen Wettbewerbs wäre. Die Monopolkommission fordert, dass die Regierung kontrolliert, wie die Deutsche Bahn die finanziellen Mittel verwendet, um sicherzustellen, dass diese im volkswirtschaftlichen Interesse eingesetzt werden.