Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Verlängerung bis Ende 2025!
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird bis Ende 2025 verlängert. 89 Städte betroffen. Details zur Regelung und Ausnahmen.

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg: Verlängerung bis Ende 2025!
Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg wird bis Ende 2025 verlängert. Dies gab die Landesregierung, geleitet von Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU), bekannt. Besonders betroffen sind 89 Städte und Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Die Entscheidung zur Verlängerung knüpft nahtlos an die vorherige Verordnung an, die ohne einen Kabinettsbeschluss Ende Juni 2025 ausgelaufen wäre. Die Regelung zur Mietpreisbremse ist seit ihrer Einführung im November 2015 in Kraft.
Etwa ein Drittel der Bevölkerung in Baden-Württemberg lebt in den betroffenen Gebieten. Ein weiterer entscheidender Faktor ist, dass die schwarz-rote Bundesregierung kürzlich die Ermächtigung zur Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert hat. Dennoch bleibt die genaue Ausgestaltung der Regelung unklar, da die Beratungen im Bundestag und Bundesrat noch ausstehen. Laut mlw.baden-wuerttemberg.de dürfen Vermieter bei Neuvermietungen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete ansetzen.
Betroffene Gebiete und Indikatoren
Die 89 Städte und Gemeinden, die von dieser Regelung betroffen sind, repräsentieren rund 36% der Bevölkerung in Baden-Württemberg. Diese Gebietskulisse wurde durch ein Gutachterbüro ermittelt, welches Daten von 1.101 Städten und Gemeinden analysiert hat. Fünf zentrale Indikatoren wurden zur Bewertung des Wohnungsmarktes herangezogen:
- Wohnungsversorgungsgrad (Verhältnis von Wohnungsnachfrage zu Wohnungsangebot)
- Wohnungsversorgung für Neubürger (Verhältnis von Wohnungsneubau zur Haushaltsentwicklung)
- Mietbelastungsquote (Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zur Bruttowarmmiete)
- Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten (2012/2013 bis 2017/2018)
- Mietpreisdifferenz (Differenz zwischen Vergleichsmieten für Bestandsmietverträge und Angebotsmieten für Neuverträge)
Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn mindestens vier dieser fünf Indikatoren erfüllt sind. Dies unterstreicht die Dringlichkeit der Maßnahmen zur Regelung des Mietmarktes in Baden-Württemberg. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gelten Ausnahmen von der Mietpreisbremse, was eine wichtige Überlegung für zukünftige Bauprojekte darstellen könnte.
Während die Landesregierung die Mietpreisbremse in die nächste Runde schickt, bleibt abzuwarten, wie die geplanten Beratungen im Bundestag und Bundesrat die Regelung weiter beeinflussen werden. Zumindest in den nächsten Monaten wird die Mietpreisbremse jedoch sicherstellen, dass Mietpreise in den betroffenen Regionen weiterhin kontrolliert werden.