Am 7. Februar 2026 hat der Krankenpflege-Verein Waiblingen-Beinstein, der 1911 gegründet wurde, beschlossen, sich aufzulösen. Dieses bedauerliche Ereignis ist eine Reaktion auf den gestiegenen Pflegebedarf, der den Verein an seine Grenzen bringt. Der Verein wird zentral in der Region für die Unterstützung von Pflegebedürftigen betrachtet und seine Auflösung wird sicherlich Auswirkungen auf viele Einwohner haben. In Zukunft soll das Vereinsvermögen, das in der Abwicklung eine entscheidende Rolle spielt, unter anderem dem Hitzeschutz von Senioren dienen.
Die Auflösung des Vereins erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Laut den Informationen von Deutsches Ehrenamt erfolgt die Vereinsauflösung durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung, für den eine Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen nötig ist. In der Satzung können abweichende Mehrheiten festgelegt werden, die jedoch auch die Zustimmung der Mitglieder erfordern.
Prozess der Vereinsauflösung
Nach der Entscheidung bleibt der Verein zunächst bestehen und tritt in die Liquidation ein. Dieser Prozess umfasst die Abwicklung aller Vereinsangelegenheiten, wie Vertragskündigungen und die Begleichung von Forderungen. Die Liquidation wird in der Regel durch den bisherigen Vorstand oder durch andere von der Mitgliederversammlung bestimmte Personen durchgeführt. Um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen die Auflösung und die liquidierenden Personen beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Während der Liquidation bleibt der Verein formal existent und trägt den Zusatz „in Liquidation“ (i. L.). Dies ermöglicht eine geordnete Abwicklung und stellt sicher, dass Gläubiger die Möglichkeit haben, ihre Forderungen geltend zu machen. Die Bekanntmachung der Auflösung ist notwendig und muss innerhalb eines Monats erfolgen, um die Gläubiger zu informieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung
Wie in den gesetzlichen Vorgaben festgelegt, tritt mit der Bekanntmachung der Auflösung auch ein Sperrjahr in Kraft. In diesem Zeitraum ist das Vereinsvermögen bis zur vollständigen Abwicklung geschützt. Nach Ablauf des Sperrjahres kann das Vermögen an die in der Satzung festgelegten Anfallsberechtigten übergeben werden. Zu beachten ist, dass im Falle von Schulden ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden müsste.
Die Liquidatoren tragen eine wichtige Verantwortung. Sie sind nicht nur für die Durchführung der Liquidation verantwortlich, sondern müssen auch alle laufenden Geschäfte beenden und könnten bei Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Wichtig ist auch der Abschluss der Liquidation, der notariell beglaubigt dem Vereinsregister vorgelegt werden muss, um die offizielle Auflösung des Vereins zu bestätigen.
Die Auflösung des Krankenpflege-Vereins Waiblingen-Beinstein ist ein bedeutender Schritt für die Versorgung in der Region. In Anbetracht des gestiegenen Pflegebedarfs wird der Bedarf an Engagement für die Betreuung der Senioren weiterhin wachsen. Die Verteilung der verbleibenden Mittel, die insbesondere dem Hitzeschutz zugutekommen sollen, könnte hierbei ein Lichtblick sein und junge Initiativen anstoßen.
Für die Region bleibt es zu hoffen, dass neue Formen der Unterstützung für Pflegebedürftige entstehen und die betroffenen Senioren in Zukunft nicht alleine gelassen werden.