Der Gemeinderat von Bad Waldsee hat am 26. Mai 2025 seine Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplans Energie des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) beschlossen. Ziel des Plans ist es, Flächen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen auszuweisen, um das baden-württembergische Klimaschutzgesetz umzusetzen. Die Stadt Bad Waldsee äußert jedoch Bedenken gegen die überproportionale Inanspruchnahme ihrer Gemeindefläche: Etwa 4,27 % der Stadtfläche sind als Vorranggebiete für Windkraft vorgesehen.

Besonderes Augenmerk liegt auf den Risiken für das Ökosystem des Mühlhauser Rieds, weshalb die Stadt eine Reduzierung der Fläche bei Osterhofen von 376 ha auf maximal 188 ha fordert. Diese Einschnitte sind Teil einer lebhaften Diskussion im Gemeinderat, die unterschiedliche Meinungen über die Windkraftnutzung reflektiert. Der Rat hat bereits den Antrag zur Errichtung einer Windenergieanlage im Vorranggebiet Aulendorf-Ost abgelehnt, basierend auf ökologischen Bedenken und einem bestehenden Bebauungsplan für das Hofgut Elchenreute.

Weitere geplante Windenergieanlagen

Die geplanten Windenergieanlagen in Bad Waldsee sind in verschiedenen Ortsteilen angesiedelt. Dazu gehören:

  • Tannhausen (“Aulendorf-Ost-1”)
  • Michelwinnaden (“Osterholz”)
  • Osterhofen
  • Oberurbach / Mennisweiler (“Urbach”)

Besonders abgelehnt wurden auch die Vorrangflächen in Aulendorf Ost-1 sowie in Urbach, jeweils aus touristischen und naturschutzfachlichen Gründen oder wegen ökologischer Konflikte. Entgegen dieser Ablehnung hat der Gemeinderat jedoch der Fläche Osterholz (71 ha) unter der Bedingung zugestimmt, dass die Anwohner und die Nachbargemeinden in die Planung einbezogen werden.

Photovoltaikanlagen und ökologische Aspekte

Im Bereich der Freiflächen-Photovoltaikanlagen unterstützt Bad Waldsee den Solarpark Sankt Johannes, weist aber geplante Flächen in Mattenhaus, Mennisweiler-Süd und Unterurbach zurück. Zu den zentralen Forderungen der Stadt zählt eine Reduzierung der Vorrangflächen für Windkraft auf maximal 259 ha. Dies soll gleichzeitig dem Schutz sensibler Naturräume und Moorgebiete dienen.

Unter dem neuen Landesplanungsrecht, das seit dem 29. März 2025 in Kraft ist, bezieht sich das aktuelle Verfahren auf das neueste Beteiligungsverfahren des Teilregionalplans Energie. Die Fristen für das Einsenden von Stellungnahmen sind vom 9. April bis 9. Mai 2025, wobei die Träger öffentlicher Belange bis zum 10. Juni Zeit haben, ihre Rückmeldungen zu geben. dabei dürfen Stellungnahmen nur zu geänderten Inhalten des Planentwurfs abgegeben werden, wie auf rvbo-energie.de nachzulesen ist.

Befreiung von Photovoltaikpflicht

Zusätzlich zur Debatte um Windkraft sind auch Festlegungen zur Photovoltaikpflicht von Bedeutung. Neueste Informationen besagen, dass Bauherrinnen und Bauherren von der Photovoltaikpflicht ganz oder teilweise befreit werden können, wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Die Schwellenwerte für Kostenüberschreitungen variieren je nach Bauvorhaben:

  • Neubau Wohngebäude: 10% der Baukosten
  • Neubau Nichtwohngebäude: 20% der Baukosten
  • Neubau Parkplatz (mindestens 35 Stellplätze): 30% der Baukosten

Diese Regelungen sowie weitere Details zu möglichen Befreiungen und den jeweiligen Verfahren sind auf der Webseite des Umweltministeriums zu finden (um.baden-wuerttemberg.de).