Polizei deckt Verstöße im Rems-Murr-Kreis: Alkohol und Tabak an Teens verkauft!

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Polizei kontrolliert Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche in Schorndorf. 20 Geschäfte verstoßen gegen das Jugendschutzgesetz.

Polizei kontrolliert Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche in Schorndorf. 20 Geschäfte verstoßen gegen das Jugendschutzgesetz.
Polizei kontrolliert Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche in Schorndorf. 20 Geschäfte verstoßen gegen das Jugendschutzgesetz.

Polizei deckt Verstöße im Rems-Murr-Kreis: Alkohol und Tabak an Teens verkauft!

Im Rems-Murr-Kreis fanden heute umfangreiche Kontrollen zum Thema Jugendschutz statt. Die Polizei überprüfte die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in 60 Verkaufsstellen hinsichtlich des Alkohols- und Tabakverkaufs an Jugendliche. Diese Testeinkäufe, durchgeführt zwischen 10 und 18 Uhr, zeigten, dass in 20 Geschäften gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde, indem Alkohol und Tabak an Minderjährige verkauft wurden. Die Kontrollen wurden in Städten wie Schorndorf, Winterbach, Plüderhausen, Urbach, Rudersberg, Welzheim, Alfdorf und Kaisersbach durchgeführt, berichteten die Stuttgarter Nachrichten.

Fünf jugendliche Testkäufer wurden dabei von jeweils zwei Polizeibeamten begleitet. Der Vergleich zu einer ähnlichen Kontrolle Ende Mai 2024 zeigt, dass die Anzahl der Verstöße zwar gesunken ist, jedoch gelangten Jugendliche bei jedem dritten Versuch an die gewünschten Waren. Die Verkäufer und Filialleitungen wurden umgehend nach den Testkäufen über die Ergebnisse informiert, und in insgesamt 40 Verkaufsstätten konnte korrektes Verhalten festgestellt werden. Nichtsdestotrotz wurden gegen die 20 verantwortlichen Geschäfte Bußgeldverfahren eingeleitet.

Jugendschutzbestimmungen im Kontext

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Verkaufs von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche variieren stark, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch international. Während das Jugendschutzgesetz in Deutschland klare Vorgaben macht, um Minderjährige zu schützen, sieht die Schweiz unterschiedliche Bestimmungen je nach Kanton vor. Informationen zu diesen kantonalen Jugendschutzbestimmungen sind beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfügbar. Diese beinhalten unter anderem Regelungen zu Abgabealter und Werbeeinschränkungen für Alkohol und Tabak, wie auf der Webseite des Bundesamts für Soziale Sicherheit dargestellt wird.

In der Schweiz ist der Alkoholverkauf und die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Minderjährige strengen Regeln unterworfen. Während in manchen Kantonen der Tabakverkauf nur bis zum Alter von 16 Jahren erlaubt ist, müssen in anderen Kantonen Käufer 18 Jahre alt sein. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit solcher Kontrollen, um sicherzustellen, dass Jugendliche nicht in den Genuss von Alkohol und Tabak gelangen, was auch ein zentraler Aspekt unserer lokalen Kontrollen im Rems-Murr-Kreis war.

Die Maßnahmen der Polizei in diesem Kreis wurden insgesamt positiv aufgenommen, was die Wichtigkeit von fortlaufenden Kontrollen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Jugendschutzbestimmungen zeigt. Sie spiegeln die anhaltenden Bemühungen wider, den Schutz von Jugendlichen im Bereich des Alkohols- und Tabakverkaufs zu gewährleisten, wie in der Schweizer Gesetzgebung als wichtiges Anliegen betrachtet wird.