Am 4. Februar 2026 wurde Maja T., eine nicht-binäre Person mit deutscher Staatsbürgerschaft, in Ungarn zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Dieses Urteil beruht auf gewalttätigen Übergriffen, die sie im Februar 2023 in Budapest begangen haben soll. Bei diesen Übergriffen wurden vermeintliche Rechtsextremisten angegriffen, wobei insgesamt neun Personen, darunter sechs schwer, verletzt wurden. Ein Mann erlitt einen schweren Schädelbruch
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Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine deutlich höhere Strafe von 24 Jahren gefordert, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Maja T. wurde vorgeworfen, in einer Gruppe von Linksextremisten gewalttätige Übergriffe organisiert zu haben. Der Prozess war von intensiven Debatten und rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt. Maja T. äußerte sich im Verlauf des Verfahrens nicht zu den Vorwürfen, begründete jedoch ihre Aktionen im Schlussplädoyer mit der Ansicht, dass „Antifaschismus eine notwendige Selbstverteidigung“ sei.
Politischer Kontext und Reaktionen
Der Fall Maja T. hat in Deutschland und international für Aufsehen gesorgt. Politiker der Linken bezeichneten das Urteil als „politischen Schauprozess“ und die verhängte Haftstrafe als „unverhältnismäßig“. Der SPD-Europaabgeordnete kritisierte die Missachtung grundlegender Verfahrensrechte. Auch die Verteidigung kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen, während die Staatsanwaltschaft ebenfalls einen Rechtsmittelantrag prüft.
Bei den Überfällen wählten die Angreifer ihre Opfer basierend auf deren Kleidung und Verhalten aus und überfielen sie unvermittelt. Während des Prozesses wurden nur wenige belastende Beweise präsentiert; die Anklage stützte sich hauptsächlich auf Indizien und Bildmaterial. Maja T. berichtete über schlechte Haftbedingungen in Ungarn, wozu auch Isolationshaft und Schlafentzug gehören. Zudem hatte sie während ihrer Haft einen Hungerstreik durchgeführt, der eine Krankenhausaufnahme erforderlich machte.
Verlauf der Rechtsverfahren und Auslieferung
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach einem rechtswidrigen Verfahren nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Berliner Kammergericht nicht ausreichend ermittelt hatte, insbesondere hinsichtlich der Haftbedingungen für nonbinäre Personen. Die ungarischen Behörden hatten zugesichert, Maja T. nach ihrer Verbüßung der Haftstrafe nach Deutschland zurückzuüberstellen, falls sie dies wünschen sollte.
Die widerwärtigen Übergriffe von 2023 sind Teil eines größeren Kontexts, in dem linksextremistische Aktivität in Europa zunehmend in den Fokus rückt. Laut aktuellen Statistiken des Verfassungsschutzes ist die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 angestiegen. Besonders auffällig ist ein Anstieg der Taten gegen Rechtsextremisten, der um 133,9 % zugenommen hat.
Der Vorfall um Maja T. gehört zum sogenannten „Budapest-Komplex“, der auch in Deutschland rechtliche Folgen hat. Der Fall wird von linken und grünen Politiken genau verfolgt, die auf eine Rücküberstellung drängen und Bedenken hinsichtlich der Menschenwürdigkeit in ungarischen Gefängnissen äußern. Zudem stehen weitere sieben Beschuldigte in Deutschland derzeit vor Gericht, was die Tragweite des Problems in der politischen Landschaft verdeutlicht.