In den letzten Wochen sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Angehörige von AfD-Mandatsträgern in Büros anderer Abgeordneter der Partei arbeiten. Ein aktueller Fall betrifft die Ehefrau eines AfD-Politikers, die im Büro eines anderen Abgeordneten angestellt ist. Diese Anstellungsverhältnisse sind rechtlich nicht illegal, da es keine Gesetze gibt, die dies verbieten, solange es nicht im eigenen Büro geschieht. Die Häufung solcher Fälle wird jedoch als problematisch angesehen, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen.

Markus Frohnmaier, ein betroffener Politiker, hat argumentiert, dass es nicht falsch sei, wenn Familienmitglieder in der Politik tätig sind. Dennoch äußerte der AfD-Vorsitzende Chrupalla, dass es ein „Störgefühl“ gibt, wenn es um die Anstellung von Angehörigen geht. Die AfD hat zudem Schwierigkeiten, geeignete Stellen zu besetzen, was darauf zurückzuführen ist, dass die Partei schnell gewachsen ist, die Strukturen jedoch rudimentär geblieben sind. Die Vorfeldorganisationen der AfD sind oft radikaler als die Partei selbst, was die Gewinnung von externem Personal erschwert, insbesondere in Anbetracht der Verfassungsschutzberichte und der Drohung eines Parteiverbots. Mehr Informationen zu dieser Thematik finden sich in einem Kommentar in der FAZ.

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Verfassungstreue und Staatsdienst

Die Diskussion um die Anstellung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst wird durch die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz weiter angeheizt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Beamte sich mit der „freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung“ identifizieren müssen. In Rheinland-Pfalz hat das Innenministerium bereits angekündigt, dass AfD-Mitglieder künftig von Staatsdienst ausgeschlossen werden, wobei jeder Fall einzeln geprüft wird.

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Die Bewerber müssen angeben, ob sie Mitglied extremistischer Organisationen sind, und die Abfrage bezieht sich auf aktuelle und vergangene Mitgliedschaften der letzten fünf Jahre. Rheinland-Pfalz hat die AfD auf die Liste extremistischer Organisationen gesetzt, was bedeutet, dass Bewerber, die eine Erklärung zur Verfassungstreue verweigern, nicht eingestellt werden können. Auch bestehende Mitarbeitende können disziplinarrechtlich belangt werden. Ähnliche Maßnahmen wurden auch in Bayern ergriffen, wo die AfD in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufgenommen wurde. Mehr dazu findet man im Deutschlandfunk.

Politische Reaktionen und Konsequenzen

Die politischen Reaktionen auf die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch sind vielfältig. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert eine Prüfung der Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst. Hessen plant ebenfalls, die Auswirkungen der Einstufung auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst zu untersuchen. Die Diskussion über Berufsverbote nimmt an Fahrt auf, wobei einige Politiker Entlassungen von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst fordern.

Es wird auch über den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung der AfD diskutiert, während Thüringens Innenminister Georg Maier die Einleitung eines Verbotsverfahrens als logische Konsequenz ansieht. Die AfD selbst kritisiert die Einstufung des Verfassungsschutzes als „demokratiezersetzend“ und fordert Zugang zu dem Gutachten. In einem Kommentar zur Situation erklärt die AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch, dass die Einstufung als „rechtsstaatsunwürdig“ angesehen werden müsse. Weitere Informationen hierzu sind in einem Bericht der Tagesschau zu finden.